Grün-As

Kiesabbau in Schönau

Vertrag mit Günther Papenbug

Der Verwaltungsausschuss hat dem Abschluß eines Vertrages mit der Firma GP Günter Papenburg Gesellschaft für Baustoffe und Transport mbH Halle, zum Abbau von Kies an den Schönauer Lachen, zugestimmt.

Trotz Bedenken der Stadt Leipzig wurde das Raumordnungsverfahren zum Kiesabbau mit einer sogenannten positiven »Raumordnerischer Stellungnahme« am 10.10.2006 abgeschlossen. Um die Interessen der betroffenen Anwohner und der Stadt möglichst umfassend zu sichern, wurde nach der positiven Raumordnerischen Stellungnahme begonnen, einen Standortvertrag auszuarbeiten, der die Einhaltung der Maßgaben der raumordnerischen Beurteilung dauerhaft festschreibt und die Voraussetzungen für eine Zustimmung der Stadt Leipzig zum Kiessandtagebau rechtlich konkret ausformt.

Diese zusätzliche Absicherung über einen Vertrag ist der Erfahrung geschuldet, dass bei Abbauvorhaben während des laufenden Betriebes je nach Auftragslage Betriebszeiten und Gesamtabbauzeiten verlängert sowie andere Auflagen geändert werden, ohne dass die Kommune und die betroffenen Anwohner darauf Einfluss haben. Diesen Einfluss hat die Stadt Leipzig nur solange die Grundstücke der Stadt Leipzig, die für den Kiesabbau benötigt werden, nicht verkauft sind.

In dem Vertrag sollen insbesondere abgesichert werden:

  • dass die Abbaufläche nicht nachträglich durch eine einfache Änderung der Planfeststellung vergrößert werden kann und das Vorhaben somit nicht näher an das Schönauer Viertel heranrückt wie noch in den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren vorgesehen,
  • dass die Abbaudauer inklusive Rekultivierung 20 Jahre nicht überschreitet und die zum Schutz der Anwohner vereinbarten Betriebszeiten eingehalten werden,
  • dass die Stadt Leipzig von der Haftung für vorhabensbedingten Grundwasseranstieg freigestellt wird,
  • dass der notwendige Sicht- und Immissionsschutz während des Abbaus gewährleistet und die Dämme nach Beendigung des Abbaus zurückgebaut werden,
  • dass der räumliche Zusammenhang zwischen Rohstoffgewinnung und -verarbeitung gewahrt bleibt,
  • dass eine vollständige Wiederverfüllung ausgeschlossen wird, da damit einerseits ein Grundwasserstandsanstieg in der Ortslage Miltitz prognostiziert wurde und Schadstoffeinträge in das Grundwasser nicht auszuschließen sind.

Info: Stadt Leipzig
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