Grün-As

10. Grünauer Modellbahnwinter

Vom 16. bis 20. Februar veranstaltet der Modelleisenbahnclub Leipzig-West e. V. den 10. Grünauer Modellbahnwinter. Die kleinen Eisenbahnen der Spurweiten TT bis IIm fahren auf Heim- und Vereinsanlagen und auch in ausrangierten Fernsehapparaten.

Gestaltet sind die Anlagen nach mecklenburgischen, sächsischen und thüringischen Motiven. Die Feldbahnen, Schmalspur-, Schnell- und Güterzüge fahren durch Wiesen und Wälder, von einem Ort zum anderen. Für die kleinen Gäste ist es immer wieder eine Freude, den Zügen durch das Märchenland zuzusehen und deren Bewohner zu entdecken, während Frau Holle hoch über den Zügen die Betten aufschüttelt.

Die Ausstellung ist von Mittwoch bis Sonnabend von 10 bis 18 Uhr und Sonntag von 10 bis 17 Uhr im Freizeittreff »Völkerfreundschaft« in der Stuttgarter Allee 9 geöffnet. Kinder mit einem Ferienpass der Stadt Leipzig haben freien Eintritt. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.mec-leipzig-west.de.

MEC Leipzig-West

Fütterungsverbot

für stehende Gewässer im öffentlichen Raum

Die Stadt Leipzig hat als untere Wasserbehörde auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes eine Allgemeinverfügung zum Fütterungsverbot erlassen. Die für wild lebende Wasservögel am Kulkwitzer See und allen anderen stehenden Gewässer im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig geltende Regelung wurde in der Dezember-Sitzung des Stadtrates beschlossen. Wirksam wurde die Allgemeinverfügung mit ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr. 24/2010 am 27. Dezember des Vorjahres.

Bild Die Lebensgrundlage Wasser ist im Interesse der Allgemeinheit und zum Wohle des Einzelnen nach dem Grundsatz der Vorsorge zu schützen, insbesondere in seinen natürlichen Eigenschaften zu erhalten und zu sichern. Die Fütterung wild lebender Wasservögel beeinträchtigt die Wasserbeschaffenheit der Gewässer teilweise erheblich. Auf diese mit dem Füttern der Wasservögel verbundenen Beeinträchtigungen wurde in der Vergangenheit bereits vielfach mittels Veröffentlichungen hingewiesen, ohne den gewünschten Erfolg in ausreichendem Maße zu erzielen.

Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung können nunmehr Fütterungen wild lebender Wasservögel als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Amt für Umweltschutz wird die Einhaltung des Fütterungsverbotes durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen überwachen.

Info: Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Weiter>>>
Karte