Neue Gesetze (1)
2014
Für elf Branchen gibt es heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar sind in vier Branchen beschlossen. Für rund 190.000 Beschäftigte im Friseurhandwerk wurde im Dezember der Mindestlohn-Tarifvertrag rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach beträgt der Mindestlohn in den alten Bundesländern 7,50 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 6,50 Euro pro Stunde. Ab August 2015 gibt es bundesweit 8,50 Euro pro Stunde. Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten seit 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.
Seit Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro auf 11,65 Euro pro Stunde. Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro (2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde. Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von 11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.
Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort. Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013
mindestens die Effizienzklasse »A«
und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse »A+«
erfüllen. Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb
der Effizienzklasse »B«
besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU. Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue
Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die
niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken. Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch informieren und sich für
sparsame Produkte entscheiden.
Öffentliche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen stellen immer mehr Kunst, Bücher, Fotografien und andere Werke aus ihren Beständen ins Netz, um sie so für jedermann zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis
des Urhebers eines Werks war dies bisher nicht möglich. Die neue Regelung erlaubt es, nun auch so genannte »verwaiste Werke«
, deren Urheber nicht auszumachen ist, zu digitalisieren und damit
einsehbar zu machen - zum Beispiel im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek.