Grün-As

Tiefer, breiter, schneller (2)

TÜV-Prüfstelle Leipzig - Grünau: Wenn der »Schlitten« tiefer liegt und breitere Reifen bekommt dann bedürfen solche An- und Umbauten technischer Abnahme durch Experten

Bild Was wir lieben, das pflegen und verschönen wir. So auch unser Auto, kaum ein Gegenstand unseres täglichen Lebens verführt derartig zum kreativen Verändern, Verschönen und Aufpeppen. Ist aber nicht immer ganz unproblematisch. Prüfstellenleiter Michael Schleusing kann ein Lied davon singen. »Besonders unter jungen Leuten ist es Mode geworden, möglichst tiefe und breite Fahrzeuge zu haben, das ist ja auch o.k. Nur, verkehrssicher müssen sie sein.«

Fakt jedenfalls ist: Wer technische Veränderungen an seinem Fahrzeug vornimmt, der muss sie in der Regel abnehmen lassen. Bei Reifen beispielsweise wird geprüft, ob die zugelassenen Toleranzen zu den anderen Fahrzeugteilen auch im beladenen Zustand stimmen, die Räder frei drehen - die vorderen auch beim Lenkeinschlag - usw. Deswegen muss Prüfstellenleiter Michael Schleusing selbst exakt nachmessen und in diversen Tabellen nachschauen. Der erfahrene TÜV- Fachmann meint: Der Austausch von Teilen oder Umrüstungen am Fahrzeug lässt unter Umständen die Gültigkeit der Betriebserlaubnis erlöschen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation - z.B. TÜV - muss deshalb diese Veränderungen begutachten. Deswegen ist es besser, sich vorher beim TÜV schlau zu machen und erst danach mit dem Umbau zu beginnen.

Bild Wenn der Fahrzeugbesitzer etwas an seinem Fahrzeug verändert wie breitere Reifen, größere Felgen, Modifikationen an Motor und Karosserie, dann kann die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers erlöschen. Als Nachweis derselben ist die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellte ABE mit ihrer Nummer im Kraftfahrzeugbrief eingetragen. Das gilt sogar für Scheinwerferblenden oder Tönungsfolien auf den Fenstern! Damit ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, selbst wenn es noch amtliche Kennzeichen besitzt. Und mit der nicht mehr vorhandenen Zulassung entfällt auch der Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung. Wer bei einer Polizeikontrolle mit Veränderungen am Fahrzeug auffällt - und seien es nur Scheinwerferblenden oder die getönte Heckscheibe - und weder ABE noch Gutachten oder Eintrag in die Papiere vorweisen kann, muss mit mindestens 50 Euro Bußgeld sowie drei Punkten in Flensburg rechnen!

Welche Umbauten sind unbedingt genehmigungspflichtig? Häufig betrifft das vor allem wie in unserem Fall das beliebte Tieferlegen und den Austausch der Bereifung. Zu gravierenden Veränderungen gehören vorrangig auch solche an der Bremsanlage. Ebenso müssen Zusatzscheinwerfer exakt eingestellt werden. Die Scheinwerfereinstellung ist ein Problem, auf das die Ingenieure der Prüfstelle immer wieder stoßen.

Für jeden Kraftfahrer empfiehlt es sich, in größeren Abständen zum TÜV oder in die Werkstatt zu fahren und die Einstellung überprüfen zu lassen. Die TÜV-Prüfstelle in Leipzig-Grünau in der Brünner Straße hat Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und ist telefonisch unter 0341/4229605 zu erreichen. Ein Telefonservice unter 0800/1212444 (gebührenfrei) ermöglicht die Vergabe von Terminen.

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