Grün-As

Auto und Verkehr

Rasche Hilfe bei Unfallschaden durch Sachverständige vor Ort

»Gott sei dank, nur Blechschaden!« - schnell Kenntnis über Ausmaß und Kosten

So richtig konnte Gerrit Lang nicht sagen, wie alles gekommen war, der kräftige Stoß warf ihn aus der Bahn, zu stehen kam er in Gegenrichtung auf der anderen Fahrbahnseite. Er hatte nach links abbiegen wollen, geblinkt und trotzdem krachte es. Im Rückspiegel hatte nichts gesehen. Das erste Gefühl nach flüchtigem Blick: Gott sei dank, nichts wirklich Schlimmes, nur Blechschaden, der andere stieg auch aus. Sie trafen sich irgendwo in der Mitte. Weit und breit kein Zeuge. Was tun? Beide standen nun auf der Straße. Gerrit Lang erinnerte sich an den kleinen »Unfallratgeber TÜV«, den er vor kurzem vom TÜV mitgenommen hatte und der jetzt im Handschuhfach lag. Auf den einzelnen Seiten war schon alles vorbereitet, was bei einem Unfall notiert werden musste. Nachdem er die Warnblinkanlage eingeschaltet und ein Warndreieck aufgestellt hatte, informierte er über sein Handy die Polizei. Dann sprach er mit dem Unfallgegner, nahm das Heft und notierte Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und die Nummer des Versicherungsscheines. Auf der nächsten Seite hielt er den Unfallhergang fest und machte auf einer weiteren eine Skizze davon.

Bei der späteren Regulierung des Schadens zählen vor allem solche Kriterien wie Umfang des Schadens, Reparaturaufwand, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Um diese Daten nach einem heftigen Blechschaden genau zu ermitteln, bedarf es eines unabhängigen und neutralen Gutachters. Vom Haftpflichtversicherer des Unfall- Kontrahenten können Sie in solchen Fällen verlangen, dass er einen seriösen Sachverständigen Ihrer Wahl akzeptiert und dafür die Kosten übernimmt. Seriös und allseits anerkannt sind die Unfallgutachter vom TÜV. Den Vorschlag, einen solchen Gutachter einzuschalten, wird der Versicherer akzeptieren - und auch, was besonders wichtig ist, die Ergebnisse seines Berichts.

Bild Auf der Rückseite des Unfallratgebers fand Gerrit Lang die Adresse und Telefonnummer der Prüfstelle Grünau aufgedruckt. Dort rief er an. Prüfstellenleiter Michael Schleusing war am Telefon. »Wenn Sie einen Fotoapparat zur Hand haben, fotografieren Sie den Unfall und die Beschädigungen an den Autos von verschiedenen Seiten«, riet der TÜV-Fachmann. Dankbar nahmen beide den Hinweis auf, mit den Fahrzeugen zur TÜV-Prüfstelle zu kommen, um dort den Schaden aufzunehmen. In Grünau wartete schon der Schadengutachter und machte sich sofort an die Arbeit. Dabei leistete ihm ein Laptop, in dem alle Teile eines Autos mit ihren aktuellen Preisen und vieles mehr verzeichnet ist, gute Dienste. Nachdem der Gutachter die Autos fotografiert hatte und auch diese Bilder in den Computer eingespeist waren, erhielten beide »Unfallpartner« ein Schadengutachten zur Schadenregulierung mit der Versicherung und für die Werkstätten. Alle erforderlichen Arbeiten und die gesamten Reparaturkosten waren daraus ersichtlich.

Weiteres zum Thema erfährt der Interessierte in der TÜV-Prüfstelle Leipzig-Grünau in der Brünner Straße. Sie hat Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und ist tel. unter 0341/4229605 zu erreichen. Ein Telefonservice unter 0800/1212444 (gebührenfrei) ermöglicht die Vergabe von Terminen.
Peter Kühnrich

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