Besser eine Garage in LE
In Leipzig gibt es auf städtischem Grund und Boden über 11.000 private Garagen aus DDR-Zeit, davon
auch etliche in Grünau; in Sachsen sind es rund 200.000. Ein »Garagenwagen«
konnte
zu DDR-Zeiten den Verkaufswert eines Trabis, Wartburgs oder Ladas beträchtlich erhöhen. Zugleich diente
die Garage dem Hobby-Automechaniker als Werk- und Pflegestatt. Dabei war es nicht von Belang, dass die
Garagen auf kommunalem Boden gebaut wurden.
Nun kennt aber das bundesdeutsche Recht ein Auseinanderfallen des Eigentums von Baulichkeit und Grund und Boden nicht. Deshalb trat am 1.1.1995 das vom Bundestag beschlossene so genannte Schuldrechtsanpassungsgesetz in Kraft. Die ursprüngliche Kündigungsbeschränkung endete 2002, die Entschädigungspflicht zum Zeitwert am 31.12.2006. Das bedeutet, dass ab 1.1.2007 die Garagen entschädigungslos an den Eigentümer von Grund und Boden übergehen, d. h. in den meisten Fällen an die Gemeinden, hier an die Stadt Leipzig. Dem Garageneigentümer droht die Kündigung. Sie können dann entweder zum Abriss auf eigene Kosten oder zu drastisch überhöhten Pachtpreisen gezwungen werden.
Deshalb wandten sich die Garageneigentümer, die Garagengemeinschaften, der Verband Deutscher
Grundstückseigentümer an alle Parteien der jeweiligen parlamentarischen Ebenen mit der Forderung zur
Wahrung ihrer Rechte. Am konsequentesten reagierten die Abgeordneten der Linkspartei.PDS. Im Deutschen
Bundestag brachten sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ein, der an
den Mehrheiten scheiterte. Die sächsische Staatsregierung weigerte sich, beim Bund auf eine solche
Änderung hinzuwirken. Auf eine entsprechende Anfrage betonte der Innenminister Albrecht Buttulo (CDU)
das Recht der Gemeinden, aus ihrem Grundvermögen »angemessene Einnahmen zu
erzielen«
. Auch im Stadtrat zu Leipzig brachte die Linksfraktion im Juni vergangenen Jahres
Vorschläge zur Lösung dieser Problematik ein. In langen Diskussionen mit den anderen Fraktionen, der
Verwaltung und dem Verband der Leipziger Garagenvereine und Garagengemeinschaften entstand letztendlich
ein gemeinsamer Vorschlag der Mitglieder des Grundstückverkehrsausschusses von Linksfraktion, SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerfraktion, den der Stadtrat am 7.2.2007 beschloss.
Demnach wird die Stadt Leipzig in der Regel nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, so dass es grundsätzlich keine Veränderung der Pachtverträge geben wird. In Betracht gezogen werden Kündigungen nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Straßenbau, Anspruch für öffentliche Zwecke, Investitionsvorhaben oder Zahlungsverzug). Geprüft wird die Möglichkeit des Verkaufs von Grund und Boden an Garagengemeinschaften, die den Kauf beantragen. Um den Aufwand für die Stadt zu verringern, wird den Garagengemeinschaften die Möglichkeit eingeräumt, ihre Garagenhöfe selbst zu verwalten.
Also hat sich das Bemühen doch gelohnt.
Reinhard Grützner