Bürgerentscheid
27. Januar 2008: Privatisierung kommunaler Unternehmen
Anfang November hatten drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens dem Oberbürgermeister 4654 Unterschriftslisten mit über 40 000 Unterschriften überreicht und einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides formgerecht gestellt. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig schreibt vor, dass das Bürgerbegehren von mindestens fünf Prozent aller für eine Kommunalwahl wahlberechtigten Bürger Leipzigs (20.658) unterzeichnet worden sein muss.
»Der Weg vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid ist damit vorgezeichnet«
, so OBM Burkhard Jung,
»Ich rechne mit einem entsprechenden Auftrag des Stadtrates am 12. Dezember. Die Entscheidung über die Privatisierung
wechselt dann in die Verantwortung aller Leipzigerinnen und Leipziger. Ich setze auf eine objektive Bewertung aller Vor-
und Nachteile und werde bis zum 27. Januar für eine Teilprivatisierung der Stadtwerke werben.«
Nach Prüfung des Antrages durch die Verwaltungsspitze wurde beschlossen, die recht weit gefasste Fragestellung des
Bürgerbegehrens für den Bürgerentscheid zu konkretisieren. »Wir sind der Auffassung, dass durch die namentliche Nennung der
betroffenen Unternehmen im zweiten Satz eine Konkretisierung erfolgt, die den Anforderungen eines durch Bürgerbegehren
initiierten Bürgerentscheids gerade noch entspricht.«
, sagte Bürgermeister Andreas Müller, »Wegen der
verhältnismäßig weit gefassten Fragestellung hatten sich Bedenken ergeben.«
.
Die genaue Fragestellung lautet nun: »Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt
Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben? Zu diesen Unternehmen und
Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH,
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig«
.
Der Bürgerentscheid soll
vorraussichtlich am 27. Januar, in den bei Wahlen üblichen Wahllokalen, stattfinden. Wir werden Sie noch genauer
informieren.