Neue Gesetze
Zum Jahresanfang gibt es wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen, die wir auf den folgenden Seiten, nach Informationen der Bundesregierung, für Sie zusammengestellt haben.
Familie und Verbraucherschutz
Seit 1. Januar 2008 wird der Kinderzuschlag unbefristet gezahlt. Damit können Familien dauerhaft
unterstützt werden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern,
die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer
Kinder. Der Zuschlag von maximal 140 Euro im Monat soll diesen Familien helfen, ohne ALG II
auszukommen.
Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz erweitert das bestehende Recht,
Informationen über Lebens- und Futtermittel zu erhalten. Um den zuständigen Behörden die notwendige
Vorbereitungszeit für die Anforderungen des neuen Gesetzes einzuräumen, treten einige Regelungen -
ähnlich wie bei anderen Informationszugangsgesetzen - sechs Monate nach Verkündung, also erst am 1. Mai
2008, in Kraft.
Bis 2013 wollen Bund, Länder und Gemeinden ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
für Kleinkinder schaffen. Ab 2013 sollen Eltern einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für ihre
Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr haben. Anfang 2008 können Länder und Kommunen mit Unterstützung des
Bundes (Sondervermögen) den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen beginnen.
Wirtschaft und Finanzen
Stromkonzerne sind ab 2008 verpflichtet, dem Kartellamt in Zweifelsfällen nachzuweisen, dass ihre
Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind. Die Unternehmen dürfen keine Entgelte oder
Geschäftsbedingungen verlangen, die ohne sachlichen Grund ungünstiger sind als bei anderen Unternehmen.
Es dürfen auch keine Preise verlangt werden, die in unangemessener Weise die Kosten überschreiten. Dies
gilt für die Erzeugung, den Großhandel und den Vertrieb von Strom und Gas.
Künftig dürfen
grundsätzlich auch keine Lebensmittel unter dem so genannten Einstandspreis verkauft werden. Das
Bundeskartellamt versteht unter dem Einstandspreis den Herstellerpreis abzüglich aller Rabatte und
Vergünstigungen. Diese Regelung begrenzt den ruinösen Preiswettbewerb. Kleine und mittlere
Lebensmittelhändler werden so vor unbilligen Verdrängungspraktiken durch marktstarke Handelskonzerne
geschützt.
Rückwirkend für das Jahr 2007 können ehrenamtlich Tätige unter anderem eine Vergütung von
jährlich insgesamt 500 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Auch für Übungsleiter wurde der Freibetrag
erhöht. Das wurde mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im
Einkommensteuergesetz verankert. Ab dem 1. Januar 2008 ist eine steuerfreie Vergütung (nach Paragraup 3
Nummer 26a EstG) auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.
Arbeit und Soziales
Zum 1. Januar sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 3.3 Prozent.
Die erforderliche
Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) bei der Riester-Rente steigt damit auf vier
Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Gewährt werden eine Grundzulage sowie
eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. 2008 erhöhen sich für alle
Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Für Kinder, die
2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, wird die Kinderzulage auf 300 Euro pro
Jahr aufgestockt.
Mit der Aufnahme der Briefdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten für
Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern, Mindestlohntarife. Für
Briefträger beträgt der Mindestlohn 9,80 Euro im Westen bzw. 9 Euro im Osten. Andere Beschäftigte der
Branche erhalten mindestens 8,40 Euro in West- beziehungsweise 8 Euro in Ostdeutschland.
Mit dem
Persönlichen Budgets haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, selbstbestimmt und
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein
Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
Gesundheit und Bildung
Ein weiteres Element der Gesundheitsreform wird wirksam: die Chroniker-Richtlinie. Sie soll die Bereitschaft der gesetzlich Versicherten erhöhen, Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen zumindest hat beraten lassen.
Die Krankenkassen stellen ein Bonusheft zur
Verfügung, mit dem die regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden
kann.
Private Krankenversicherungen dürfen seit dem 22. Dezember 2007 keine Tarife mehr anbieten,
bei denen nur die Gruppe der weiblichen Versicherten die Kosten für Schwangerschaften und Entbindungen
trägt. Bereits laufende Verträge können die Versicherungen zum 1. Januar 2008 so ändern, dass diese
Kosten auch aus den Beiträgen der männlichen Versicherten finanziert werden.
2008 steigen die
BAföG-Sätze um 10 Prozent von 481 auf 521 Euro. Auch der Elternfreibetrag erhöht sich um 8 Prozent. Er
steigt von 1.440 Euro auf 1.555 Euro. Die höheren Sätze werden mit Schuljahres- und Semesterbeginn am
1. Oktober 2008 wirksam.
Überwachung und Rechteabbau
Zum 1. Januar 2008 treten Änderungen der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Kraft. Bei heimlichen Telefonüberwachungen und Ermittlungsmaßnahmen sollen die Betroffenen grundsätzlich im Nachhinein von den Überwachungen unterrichtet werden. Darüber hinaus können sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachträglich von einem Gericht überprüfen lassen. Außerdem gilt bei der Telekommunikationsüberwachung nunmehr ein ausdrückliches Erhebungs- und Verwertungsverbot für Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Erweitert wurde der Katalog der Straftaten, die Anlass für Überwachung sein können.
Verboten ist eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage eines urheberrechtlich geschützten Werks zu
kopieren, etwa aus illegalen Tauschbörsen. Ein bestehender Kopierschutz darf weiterhin nicht aufgehoben
werden. Ein »Recht auf Privatkopie«
gibt es nicht mehr. Für
Privatkopien ist eine Kompensation der Einnahmeausfälle, die den Urhebern dadurch entstehen, vorgesehen.
Deshalb werden Geräte und Speichermedien, die für Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt. Die
Höhe der Vergütung wird zwischen den Verbänden der Gerätehersteller als Zahlungspflichtigen und den
Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt.
Telefondaten müssen ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Zu den gespeicherten Daten gehören nicht die Inhalte der Gespräche, sondern die sogenannten Verkehrsdaten. Die Daten erhalten Ermittlungsbehörden nur, wenn ein Verdacht bestimmter Straftaten und ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt. Gesetzliche Änderungen für die Speicherung von Verkehrsdaten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation sollen im Jahr 2009 in Kraft treten.
Ein Abkommen regelt die Datenübermittlung und Datenverwendung bei Passagierflügen, die aus den USA kommen oder dort starten. Durch das Vertragsgesetz erhält die Datenübermittlung der Fluggesellschaften eine Grundlage. Dadurch ist eine reibungslose Fortsetzung des transatlantischen Luftverkehrs gewährleistet. Das Vertragswerk regelt dabei auch den Schutz der Daten. Dazu gehört die Zweckbindung der Datenverwendung ebenso wie das Verwendungsverbot für sensible Daten.