Radwege in Grünau
Teil 1 - Benutzungspflicht, Gesetze und Realitäten
Die Radwegbenutzungspflicht gibt es in Deutschland seit 1.10.1934 (Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung RStVO). Eingeführt
wurde sie, um den Autoverkehr zu beschleunigen. Dies ist nach einer Gesetzesnovelle (»Radfahrernovelle«
)
vom 1.9.1997 zur aktuellen StVO und der Verwaltungsvorschrift nicht mehr Sinn eines Radweges. Dieser darf nur zur Wahrung
oder Erhöhung der Verkehrssicherheit angelegt werden und muß mindestens 1.5 (Radwege, Radfahrstreifen) bzw. 2.5 Meter
(Gemeinsamer Fuß- und Radweg) breit sein.
Radwege sind mit den folgenden Zeichen versehen: »Radweg«
(Zeichen 237), »Gemeinsamer Fuß-
und Radweg«
(Zeichen 240) und »Getrennter Fuß- und Radweg«
(Zeichen 241). Sie können jeweils
recht- oder linksseitig angelegt sein. Benutzungspflichtig sind diese, wenn sie der Straßenführung erkennbar folgen.
Radfahrstreifen sind ebenfalls benutzungspflichtig. Radfahrstreifen sind durch einen durchgezogenen Breitstrich und
»Radweg«
(Zeichen 237) gekennzeichnet. Außerdem gibt es noch eine Benutzungspflicht für Gehwege für
Kinder bis 8 Jahren.
Von der Benutzungspflicht gibt es Ausnahmen. Nicht benutzungspflichtig ist ein Radweg, wenn er nicht der Straße folgt,
bzw. dies nicht erkennbar ist, oder der Radweg nicht benutzbar ist. Nicht benutzbar kann ein Radweg durch schlechten
baulichen Zustand, fehlende Schneeberäumung, Eisglätte, parkende Autos, Baustellen oder andere Hindernisse sein. Ebenfalls
wird das Ausweichen auf die Straße, bei Fahrrädern die nicht auf den Radweg passen, geduldet.
Nicht benutzungspflichtig sind Fußwege und Fußgängerzonen die mit dem Zusatzzeichen »Radfahrer frei«
gekennzeichnet sind. Hier darf mit Rücksicht auf den Fußgängerverkehr mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ebenfalls
nicht benutzungspflichtig sind Schutzstreifen. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie und das aufgemalte Sinnbild
»Radfahrer«
gekennzeichnet und müssen mindestens 1.25 Meter breit sein. Kinder zwischen 8 und 12 Jahren
dürfen auf normalen Gehwegen fahren.
Das Risiko auf einem Radweg einen Unfall zu erleiden ist größer, als auf gemeinsam genutzten Fahrbahnen. Dies ergab eine
Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Jahr 1992 (»Sicherung des Radverkehrs an städtischen
Knotenpunkten«
, Forschungsberichte der BASt, Nr. 262). Der Gesetzgeber hat daher in der genannten
»Radfahrernovelle«
eine Anordnung zur Benutzungspflicht nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Viele
Kommunen hätten ihre Radwege zum Großteil entfernen müssen, da diese meist nicht im vorgesehenen baulichen Zustand sind,
und eine Begründung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht gegeben ist. Auch in Leipzig ist dies aber nicht passiert.
Stattdessen wurden ständig neue Radwege und Radfahrstreifen gebaut.
Eine besondere Unfallgefährung auf Radwegen ergibt sich insbesondere an Knotenpunkten, da Radfahrer dort außerhalb der vorgegebenen Fahrtrichtungen für die anderen Fahrzeuge fahren. Gewissermaßen ist ein Radweg eine Geradeausspur rechts neben der Rechtsabbiegespur. Linksseitige Radwege verwirren wirklich jeden anderen Verkehrsteilnehmer. Radfahrer auf Radwegen werden oft übersehen, da sie dort nicht als Teil des Verkehrs wahrgenommen werden. Die Verkehrsführungen an einigen Ampelkreuzungen ist für Radfahrer, aber erst recht für andere Verkehrsteilnehmer, verwirrend. Auch Probleme mit Fußgängern sind vorprogrammiert.
Trotzdem werden gerade Radwege von Sonntagsradlern und Umsteigern gerne genutzt. Durch die Benutzungspflicht für Radwege sind dort natürlich auch Alltags- und Profiradfahrer zu finden. Steigende Benzinpreise und der Wille etwas für die eigene Gesundheit zu tun, lässt immer mehr Menschen aufs Rad steigen. Just heute tagen Verkehrsexperten aus 51 Staaten in Leipzig, um Wege aus der Klimakatastrophe zu finden. Der Vorsitzende des ersten Weltverkehrsforums, Jack Short, sagte zum Auftakt der Konferenz, es müssten Lösungen zur Verringerung des Schadstoff-Ausstoßes gefunden werden.
Ein Grund, sich einmal mit den Grünauer Radwegen zu beschäftigen. Beginnend mit den beiden langen Radwegen entlang der
Lützner und der Ratzelstraße, werden wir die Radwege im Stadtteil unter die Lupe nehmen. Dabei werden wir uns mit dem
baulichen Zustand, Aspekten der Verkehrsplanung und -sicherheit und Benutzungspflichten beschäftigen.