Neue Gesetze
Gesundheit, Familie und Kultur
Am 1. Januar treten zahlreiche Gesetze und neue Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für sie zusammengestellt.
Ab sofort gibt es einen einheitlichen Beitragssatz von 14.6 plus 0.9 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung. Personen ohne Krankengeldanspruch brauchen nur 14 Prozent zu zahlen. Schwerkranke Kinder bis 14 Jahren haben ab sofort einen Anspruch auf ambulante Nachversorgung nach Krankenhausaufenthalten. Krankenkassen müssen auf eine bessere Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern hinzuwirken. Nun werden auch Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen übernommen.
Selbstständige zahlen ebenfalls den einheitlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Dabei sind neben dem ermäßigten Tarif von 14 Prozent (ohne Krankengeld) auch der andere Tarif (mit Krankengeld) anzubieten. Bis 30. Juni kann in einen anderen Tarif oder in ein anderes Krankenversicherungsunternehmen gewechselt werden, bei voller Mitnahme der Altersrückstellungen. Ärztehonorare werden ab 2009 mit einer festpreisigen Gebührenordnung geregelt. Das Hausarztmodell soll bis 30. Juni bundesweit angeboten werden. Pflegekassen müssen eine Pflegeberatung anbieten. Bis 2010 werden Pflegeeinrichtungen einer Qualitätsprüfung unterzogen.
Das Kindergeld steigt um 10 Euro (1. und 2. Kind) bzw. 16 Euro (ab 3. Kind). Der Kinderfreibetrag steigt ab 2009 auf 3864 Euro, zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag 6024 Euro. Kinder von Sozialhilfe- bzw. Harz IV-Empfängern erhalten bis zum Abschluss der 10. Klasse für den Kauf von Schulmaterialien 100 Euro. 4 Milliarden Euro lässt der Bund für die Kinderbetreuung springen. Nun haben auch arbeitssuchende, und nicht nur berufstätige, Eltern einen Anpruch auf einen gesicherten Betreuungsplatz bei Kita oder Tagesmutter.
Neben der Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum für die Finanzierung des Berliner Museums wurde 2008 ein neues Filmförderungsgesetz beschlossen. Erstmalig wird die Internetverwertung von Filmen berücksichtigt. Damit sollen die Bedingungen der deutschen Filmwirtschaft und die Werbung für Filme verbessert werden. Die Kinoabgabe sinkt um fast 8 Prozent.
Lutz Rodenhauser