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Neue Gesetze

Justiz, Klima, Verkehr und weitere Neuerungen

Das neue BKA-Gesetz regelt die Zustöndigkeit des Bundeskriminalamtes neu. Das BKA darf tätig werden, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder diese um Übernahme ersucht. Außerdem wurde die sogenannte Online-Durchsuchung geregelt. Diese darf nach nun, nach vielem Hin und Her, nur nach vorheriger richterlicher Anordnung erfolgen.

Bis auf 14 Prozent soll der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmebereitstellung ausgebaut werden. Ab sofort müssen bei Neubauten regenerative Wärmequellen genutzt werden. Dafür stehen jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 750 Millionen werden für die Unterstützung von Strom- und Wärmeanlagen zugesagt.

Die LKW-Maut für die Benutzung von Autobahnen wird von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer (Durchschnitt) erhöht. Emmissionen von CO2 und Feinstaubbelastung sollen durch die Bevorzugung von schadstoffarmen Nutzfahrzeugen bei den Mautklassen gesenkt werden.

Höhere Bußgelder drohen ab 1. Januar Verkehrssündern. Drängeln kostet nun bis zu 400 Euro und das Fahren unter Einfluss von Alkohol kostet beim dritten Verstoß 1500 Euro. Das eingenommene Geld soll gezielt für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden, z.B. mehr Kontrollen.

Deutschland setzt eine UN-Übereinkommen um, dass Menschen mit Behinderungen bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe verbrieft. Als unabhängige Stelle zur Förderung und Überwachung des Übereinkommens wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. bestimmt.

Klarere Regelungen bei Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gibt es ab 2009. Hochqualifizierten Zuwanderern soll der Zuzug nach Deutschland erleichert werden, sie erhalten eine sicherere Aufenthaltserlaubnis. Gedultete Personen können z.B. mit einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland eine sicherer Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Lutz Rodenhauser
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