Grün-As

Schlichten statt Richten

Friedensrichter der Stadt Leipzig

Eigentlich sollte man mit seinen Mitmenschen auskommen können, aber dann war die Party am Wochenende doch zu laut, böse Worte wechselten und man findet sich mit dem Nachbarn vor Gericht wieder. Vielleicht ist das Urteil sogar zu eigenen Gunsten, aber der Nachbar guckt einen nicht mehr an. Ein etwas friedlicherer Weg ist die Streitschlichtung. Der Leipziger Stadtrat hat dazu fünf Friedensrichter gewählt, die am 1. Januar 2011 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

Der für Grünau zuständige Friedensrichter ist Thomas Plotzki, der bereits in den vergangenen zehn Jahren in dieses Amt gewählt wurde und nun - in der dritten Amtszeit - bis 31.12.2015 die privaten Probleme der Grünauer löst. Allerdings gibt es nun eine Änderung: Die Schiedsstelle für die Streitschlichtung befindet sich seit Januar nicht mehr im Ratzelbogen in Grünau, sondern nun im Stadthaus, Raum U33. Jeden dritten Dienstag im Monat kann man sich von 16.00 bis 18.00 Uhr beraten lassen. Das Informationsgespräch ist kostenlos. Ein Verfahren an der Schiedstelle kostet zwischen 10 und 50 Euro zuzüglich Auslagen und ist damit deutlich billiger als ein Rechtsstreit vor dem Gericht.

Die Schiedsstelle kann bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Mietrechtstreitigkeiten und Nachbarschaftsprobleme und über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre schlichten. Die Anrufung des Friedensrichters ist hier freiwillig. Dank der ruhigen und entkrampften Atmosphäre gibt es aber beste Voraussetzungen für eine wirkliche Einigung und den Erhalt des sozialen Friedens.

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Thomas Plotzki (2005)

Bei kleineren Strafsachen, bei denen Mangels öffentlichen Interesses der Privatklageweg zu beschreiten ist, müssen die streitenden Parteien einen Schlichtungsversuch unternommen haben. Die Möglichkeit solche kleineren Strafsachen außergerichtlich beim Friedensrichter klären zu lassen gibt es bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Postgeheimnisses.

Verfahren in der Schiedsstelle haben eine sehr kurze Verfahrenszeit: meist sind die Verhandlungen bereits 2-3 Wochen nach Antragstellung. Es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Einigkeit wird durch einen Vergleich hergestellt, der von den streitenden Parteien unterschrieben wird und damit Rechtsgültigkeit erlangt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, steht der normale Klageweg bei Gericht immer noch offen.

Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen dürfen wir leider keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte die im Artikel genannte Schiedsstelle oder einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Dieser Artikel beruht auf Informationen des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben können wir nicht übernehmen.

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