Legionellen
Stadt: »Kein Fall von Legionellen-Erkrankung nachgewiesen«
Legionellen sind im Wasser lebende Stab-Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila. Eine Übertragung von Legionellen auf den Menschen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen. Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol kann zur Erkrankung führen.
Eine Übertragung von Legionellen kann durch Warmwasserversorg, Klimaanlagen (insbesondere mit Luftbefeuchter), Badebecken (insbesondere Whirlpools) und andere Anlagen die Wasser zu Wassertröpfchen zerstäuben (z.B. Nebelerzeuger, Nebelbrunnen) erfolgen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.
Nach der Berichterstattung einer Tageszeitung über einen Fall von Legionellen-Erkrankung in Grünau, hat das Gesundheitsamt die folgende Pressemeldung veröffentlicht:
Das Gesundheitsamt weist einen Medienbericht von heute, nachdem es angeblich einen Fall einer
nachgewiesenen Legionellen-Erkrankung in Leipzig geben soll, zurück.
Der in der »Leipziger Volkszeitung«
beschriebene Fall ist
den Behörden seit Juni dieses Jahres bekannt. Es existiert ein ausführlicher Schriftwechsel mit der Betroffenen. Es liegt der Stadt aber bis heute keine
bestätigte Meldung einer Legionellen-Erkrankung vor. Es gibt lediglich einen Laborbefund, der auf einer Blutprobe basiert. Das Labor weist deutlich darauf
hin, dass dieser Test ohne weitere Untersuchungen nicht aussagefähig ist. Der »Leipziger Volkszeitung«
ist diese Tatsache auch
bekannt.
Bis Ende 2013 sind Vermieter per Gesetz verpflichtet, ihre Objekte auf Legionellen zu untersuchen. Für das in dem Bericht genannte Objekt
liegt bisher keine durch den Vermieter beauftragte Untersuchung vor.