Grün-As
Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Betreff: KOMM-Haus

Schriftliche Antwort des Dezernates Kultur zur Anfrage Nr. F-00672/14-AW-001

Antwort des Dezernates Kultur auf die Anfrage des CDU-Stadtratsmitgliedes Ansbert Maciejewski:

1. Welche konzeptionellen Überlegungen gab es seitens der Stadtverwaltung bisher für die Nutzung und die Angebote des KOMM-Hauses?

Antwort:
Das KOMM-Haus wurde 1991 als städtische Kultur- und Freizeiteinrichtung im Grünauer Wohnkomplex 8 in der Selliner Straße 17 eröffnet. Seit dem Jahr 1999 befinden sich die Angebote in einem vom privaten Grundeigentümer nach Abriss neu errichteten Gebäude, das überwiegend als Ärztehaus genutzt wird. Der Mietvertrag für die städtischen Veranstaltungsräume (420 qm im EG und KG unter der Marke KOMM-Haus) läuft bis 31.12.2018.

Konzeptionell geht es beim KOMM-Haus, das zur Abteilung Kulturförderung des Kulturamtes gehört, um Veranstaltungsangebote mit dem Schwerpunkt der Stadtteilkulturarbeit. Dazu sind kulturpädagogische Projekte und eigene Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen (v. a. Kinder, Jugendliche und Senioren) zu initiieren und zu begleiten sowie in das stadtteilkulturelle Profil passende Kooperationen mit im Stadtteil wirkenden Vereinen, Initiativen und Nutzergruppen sowie passende Fremdveranstaltungen zu koordinieren.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Mitwirkung an Stadtteilaktionen, Schwerpunkt hier ist der Grünauer Kultursommer mit dem Schönauer Parkfest.

2. Seit wann findet die oben genannte Evaluation statt?

Antwort:
Seit 2011 (siehe auch 3.).

3. Welches Ergebnis hat diese Evaluation zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

Antwort:
2011 trat im Zusammenhang mit der Evaluation des städtischen OFT Völkerfreundschaft in Grünau das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Träger dieser Einrichtung an das Kulturamt heran mit dem Vorschlag einer gemeinsamen Konzeptentwicklung für beide Einrichtungen. Eine umfängliche Evaluation der Angebote an beiden Standorten ergab zum Jahresende 2012, dass das angestrebte gemeinsame Angebot beider Ämter in Grünau mit Hauptstandort OFT Völkerfreundschaft und Zweigstelle KOMM-Haus ad acta gelegt werden muss. Grund dafür war, dass die intensive Nutzung des OFT Völkerfreundschaft durch den Seniorensport und des KOMM-Hauses durch die Volkshochschule zunächst erhalten bleiben musste und somit die notwendigen räumlichen wie personellen Kapazitäten für eine solche Zusammenlegung aktuell nicht zur Verfügung standen. Danach erfolgte ab 2013 die Prüfung durch das Kulturamt, ob die Angebote des KOMM-Hauses ab 2017 Teil des geplanten städtischen Bildungszentrums Grünau werden können, wo nach Fertigstellung die städtischen Bibliotheken und die Volkshochschule ihre Angebote im Stadtteil konzentrieren werden.

Gegenwärtig wird nun das KOMM-Haus am Standort im Vergleich von Konzept und aktuellem Veranstaltungsprofil evaluiert. Da das Programm zurzeit überwiegend aus Fremdveranstaltungen (Volkshochschule, soziale Angebote anderer Anbieter, Seniorensport, private Nutzungen für Feiern) besteht, wird zum einem geprüft, inwieweit dies noch dem Auftrag des Kulturamtes und dem Konzept entspricht. Zum anderen wird geprüft, welche und wie viele Personalressourcen vor Ort tatsächlich benötigt werden, um mit Blick auf den für 2017 anstehenden Auszug der Angebote der Volkshochschule ein tragfähiges stadtteilkulturelles Konzept ggf. neu zu entwickeln und umzusetzen.

Dazu sind zahlreiche Absprachen mit Partnern, vor allem im Stadtteil notwendig. Mit der Volkshochschule hat es bereits Absprachen gegeben. Weitere Gespräche sind geplant, so mit dem Sozialamt, freien Trägern der Sozialhilfe und dem KOMM e.V.

4. Welche Änderungen ergeben sich nach aktueller Planung ab 1.1.2015? Auf Basis welcher konzeptionellen Überlegungen geschehen diese? Welche Auswirkungen hat das auf das Schönauer Parkfest?

Antwort:
Basis aller Überlegungen ist noch immer das Hauskonzept (siehe 1.). Gegenwärtig wird geprüft, welche Kooperations- und Mietveranstaltungen unter dieser Maßgabe neben den Veranstaltungen des Kulturamtes und der Volkshochschule weiterhin durch Miet- oder Nutzungsverträge für das erste Halbjahr 2015 untersetzt werden (siehe auch 7.) Vermietungen für private Feste und Feiern können künftig nicht mehr erfolgen. Diese haben, obwohl sie nicht dem ursächlichen Profil eines städtischen Stadtteilkulturzentrums entsprechen (siehe unter 1.), inzwischen einen Umfang erreicht, der personell nicht mehr abzusichern ist. Unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung empfiehlt sich deshalb, ganz darauf zu verzichten. Der Einnahmeausfall wird kompensiert durch den in Verhandlung befindlichen Mietvertrag mit der Volkshochschule auf der Grundlage geltender städtischer Mietpreisregelungen.

Auswirkungen auf das Schönauer Parkfest wird es nicht geben. Bei Bedarf kann es aktuell eine Erweiterung des Angebots der Volkshochschule in den Räumen des KOMM-Hauses geben, welche durch diese personell abgesichert wird. Der Grünauer Kultursommer mit dem Schönauer Parkfest liegt in Verantwortung der Abteilung Kulturförderung des Kulturamtes. Veranstaltungsplanung und Personaleinsatz werden hier abgesichert.

5. Wie ist die derzeitige Nutzerstruktur des Hauses? Wer ist Träger des jeweiligen Angebotes? Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Anbietergruppen: Volkshochschule, Kulturamt, Fremdvermietungen.

Antwort:
Siehe Übersicht Veranstaltungen im KOMM-Haus (Anlage)

6. Folgende Nutzergruppen sind derzeit öffentlich bekannt. Welchen der drei vom Kulturamt benannten Anbietergruppen gehören diese an?

Antwort:
Siehe Übersicht Veranstaltungen im KOMM-Haus (Anlage)

7. In welcher Form wird mit den bisherigen Nutzern über planungssichere Zeiträume verhandelt?

Antwort:
Im Dezember 2014 werden mit den Nutzern, deren Angebote unter den o. g. genannten konzeptionellen Maßgaben fortgeführt werden sollen, Miet- oder Nutzungsverträge für das erste Halbjahr 2015 vorbesprochen und dementsprechend Anfang Januar 2015 abgeschlossen.

8. Gibt es Veranstaltungen, die in 2014 angefragt oder ursprünglich geplant waren und die nicht durchgeführt wurden? Falls ja: Was war der Grund?

Antwort:
Aufgrund der angespannten Personalsituation infolge von Stellenabbau und Einsparvorgaben musste 2014 auf einige Angebote bzw. die Umsetzung neuer Ideen verzichtet werden. So wurden Ferien- und Tanzveranstaltungen in geringerem Umfang angeboten und aufgrund der absehbaren personellen Situation im Dezember wurden 2014 keine Adventsveranstaltungen geplant. Im IV. Quartal 2014 konnten 11 Nutzungsanfragen, überwiegend von Privat, nicht bedient werden. Das Kurs- und Veranstaltungsangebot im Dezember wird über die Volkshochschule abgesichert. Mit dem Kulturamt abgeschlossene Mietverträge für Dezember werden erfüllt und organisatorisch abgesichert.

9. Was hat die Stadt Leipzig seit 1.1.2014 unternommen, um weitere Nutzer zu gewinnen und neue Veranstaltungen im KOMM-Haus zu planen? Welche Konzepte und personellen Sicherstellungen existieren hierzu?

Antwort:
Das Konzept des KOMM-Hauses (siehe 1.) wird am Standort unter den aktuell gegebenen Bedingungen umgesetzt. Dafür ergeben sich Grenzen, da das Programm zurzeit überwiegend aus Fremdveranstaltungen (Volkshochschule, Seniorensport, soziale Angebote anderer Anbieter) besteht. Gegenwärtig sind dadurch keine räumlichen Kapazitäten für eine Erweiterung der Nutzung gegeben, gleiches gilt für die Personalkapazitäten. Gleichwohl haben die Mitarbeiter vor Ort in diesem Jahr im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten auch neue Angebote, vor allem im Rahmen des Grünauer Kultursommers und im Sozialbereich, initiiert.

10. Wie sind die Planungen für 2015 in dem unter 9. benannten Bereich?

Antwort:
Die Ausführungen unter 9. gelten gleichermaßen bis zum Auszug der Volkshochschule in das Bildungszentrum, voraussichtlich 2017.
Zu künftigem Konzept und Nutzerverträgen siehe 3. und 7.
Zur künftigen personellen Besetzung siehe 14. und 15.

11. Wie ist die personelle Ausstattung des KOMM-Hauses seitens des Kulturamtes seit 2010? Bitte Aufschlüsselung nach Vollzeit- und Teilzeitstellen, sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen. In welchen Zeiträumen waren die Stellen wie besetzt? Falls Stellen länger als 3 Monate unbesetzt geblieben sind: Was war der Grund?

Antwort:
Das Haus ist seit den 1990er Jahren personell ausgestattet mit zwei zur Abteilung Kulturförderung gehörenden kulturpädagogischen Mitarbeitern. Deren Arbeit wurde zeitweise unterstützt von städtischen ABM- bzw. AGH-Kräften, was mit Auslaufen der beschäftigungspolitischen Maßnahmen des Bundes endete. Im Dezember 2012 trat einer der beiden Mitarbeiter in die passive Phase seiner Altersteilzeit ein. Zur Verstärkung des Teams wurde deshalb ab April 2013 bis zum Ausscheiden in den Ruhestand im Mai 2014 eine Mitarbeiterin Veranstaltungsorganisation der Abteilung Kulturförderung zusätzlich im KOMM-Haus eingesetzt. Diese Stelle konnte nach deren Ausscheiden nicht wieder besetzt werden, da sie bereits als wegfallend bei Ausscheiden der Stelleninhaberin in der Haushaltsplanung vorgesehen war.

Im Zuge der Einsparvorgaben für den Haushalt 2014 wurde die zu diesem Zeitpunkt nicht besetzte o. g. volle Stelle kulturpädagogischer Mitarbeiter KOMM-Haus um 0,5 gekürzt. Sie wurde daraufhin im Kulturamt neu beschrieben, vom Hauptamt neu bewertet und durch das Personalamt ausgeschrieben. Dieses Verfahren einschließlich die Bewerberauswahl nahmen die Monate Januar bis April 2014 in Anspruch. Danach wurde die Stelle vom 01.05. bis zum 31.12.2014 befristet ausgeschrieben und besetzt. Sie endet jetzt planmäßig. Erst wenn die o. g. Evaluation abgeschlossen ist, kann über die notwendige neue Beschreibung und nachfolgend die Besetzung dieser Stelle entschieden werden.

12. Welche Folgen hat die unter 11. angefragte Stellenbesetzung nach Meinung der Stadtverwaltung auf die derzeit angehäuften Resturlaubstage und Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter?

Antwort:
Für die im KOMM-Haus 2014 auf 1,5 Stellen tätigen beiden Mitarbeiter waren vor Ort neben der Absicherung der laufenden Veranstaltungen (siehe Anlage) organisatorisch auch zwei Wahlsonntage (KOMM-Haus als Wahllokal) im Mai und August abzusichern. Dazu kamen von Juni bis September die Mitwirkung an der Organisation des Grünauer Kultursommers und die Durchführung des Schönauer Parkfestes als wesentliche Arbeitsschwerpunkte.

Damit fielen im II. und III. Quartal erhebliche Gleitzeitguthaben an und es konnten kaum Urlaubstage genommen werden. Die beiden Mitarbeiter des Hauses werden deshalb den ihnen zustehenden Urlaub 2014 in wesentlichen Teilen erst im Dezember 2014 in Anspruch nehmen, Gleiches gilt für den notwendigen Abbau von Gleitzeitguthaben.

13. Wer ist verantwortlich für die schlechte Planung in Sachen Abbau von Resturlaub und Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter ausgerechnet in der veranstaltungsstarken Vorweihnachtszeit 2014? Was wird seitens der Stadtverwaltung unternommen, um solche Planungsfehler künftig zu vermeiden?

Antwort:
Siehe unter 12.
Eine andere Planungsoption in Sachen Urlaub und Gleitzeitausgleich war 2014 unter den gegebenen Umständen nicht gegeben.

Auch künftig würde eine Planung für Urlaub und Freizeitausgleich der Mitarbeiter im KOMM-Haus im II. und III. Quartal eines Jahres bedeuten, auf deren Einsatz im Grünauer Kultursommer und Schönauer Parkfest zu verzichten, was jedoch deutliche inhaltliche und organisatorische Einbußen bei diesen Veranstaltungen mit sich bringen würde.

14. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Planungen existieren für die personelle Besetzung des KOMM-Hauses? Wie werden diese den gegenwärtigen Mitarbeitern, Projektpartnern und Nutzern gegenüber kommuniziert?

Antwort:
Im Stellenplan des Kulturamtes gibt es nach wie vor zwei Stellen kulturpädagogischer Mitarbeiter in der Abteilung Kulturförderung. Erst wenn die o. g. Evaluation zum KOMM-Haus, in dem bis jetzt deren Einsatz erfolgte, abgeschlossen ist, kann über die künftig notwendige personelle Besetzung entschieden werden. Die Mitarbeiter werden diesbezüglich in Arbeitsgesprächen von der Abteilungsleiterin als zuständiger Dienstvorgesetzten auf dem Laufenden gehalten. Sie wiederum informieren im notwendigen Rahmen die Nutzer.

Die Kooperationspartner werden im Rahmen der unter 3. genannten Gespräche durch die Kulturamtsleiterin informiert, soweit diese die Gespräche nicht an andere Mitarbeiter/innen delegiert.

15. Ist derzeit oder künftig geplant, die Verantwortung für das KOMM-Haus vom Kulturamt zur Volkshochschule zu übertragen? Falls ja: Wann und durch wen wurde die Entscheidung gefällt? Wie wurde sie den bisherigen Nutzern bekannt gegeben? Welche Veränderungen bzw. Erweiterungen oder Einschränkungen der Nutzung und bisherigen Betreuung der existierenden Nutzergruppen sowie im Veranstaltungsmanagement zöge eine solche Entscheidung nach sich?

Antwort:
Es ist keine Übertragung der Gesamtverantwortung für die Angebote des KOMM-Hauses vom Kulturamt zur Volkshochschule vorgesehen. Mit der Volkshochschule wurde Übereinkunft zur weiteren Nutzung erzielt. Wie bei anderen Volkshochschulveranstaltungen in Schulen und anderen städtischen Räumen entsprechend den städtischen Regelungen wird sie künftig für ihre Veranstaltungen im KOMM-Haus die eigenen personellen und finanziellen Ressourcen nutzten und ihre Veranstaltungen hinsichtlich Schließdienste u. ä. selbst absichern. Für die Nutzung der Räume des Kulturamtes werden ab 2015 Mietzahlungen geleistet.

16. Welche Auswirkungen hat das perspektivisch geplante Bildungszentrum in Grünau-Mitte auf den Fortbestand des KOMM-Hauses?

Antwort:
Eine Standortveränderung in das Bildungszentrum ist nicht vorgesehen (siehe 3.) Aussagen für die Zeit nach Eröffnung des Bildungszentrums (voraussichtlich 2017) sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

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