Grün-As
Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Umbaukostenzuschuss

»Grün-As«-Tipp

Wer pflegebedürftig ist und in eine Pflegestufe eingestuft ist, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses. Dabei spielt die Höhe der Pflegestufe keine Rolle.

Der Höchstsatz beträgt 4000,00 Euro um zum Beispiel folgende verbessernde Maßnahmen durchführen zu können:

Umbaumaßnahmen im allgemeinen Wohnbereich

  • Umbaumaßnahmen zum Schaffen von Bewegungsflächen, das heißt unter anderem, dass die Installation der Waschmaschine in die Küche verlegt wird anstatt im Bad. Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen
  • Erneuerung oder Ausbesserung von Bodenbelägen zur Beseitigung von Stolperfallen sowie Rutsch- und Sturzgefahren
  • Installation von Lichtschaltern, Steckdosen, Heizungsventilen auf Greifhöhe bzw. Anbringung von ertastbaren Heizungsventilen für Sehbehinderte
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen innerhalb der Wohnung oder zum Balkon
  • Verbreiterung von Türen
  • Absenkung des Türspions

Umbaumaßnahmen im Bad und WC

  • Behindertengerechter/barrierefreier Umbau eines vorhanden Bads
  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbraue oder einer Schlaufe an den Armaturen
  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • Anpassen der Höhe von Einrichtungsgegenständen bzw. höhenverstellbare Einrichtungsgegenstände
  • Rollstuhlgerechtes Anpassen der Höhe des Waschtisches (oder höhenverstellbar)
  • Anpassung der Höhe der Toilette (oder höhenverstellbar)
  • Verlegen von rutschhemmenden Bodenbelag

Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer

  • Herstellen eines freien Zugangs zum Bett
  • Verlegen von rutschhemmenden Bodenbelag
  • Abänderung der Steckdosen- und Lichtschalterinstallation, so dass diese vom Bett aus zu erreichen sind

Dies sind aber nur einige Beispiele von vielen. Wenn Sie Einschränkungen innerhalb Ihres Wohnumfeldes haben, wenden Sie sich an Ihr Sanitätshaus. Dort werden die Möglichkeiten der Hilfe und technische Umsetzbarkeit umfassend besprochen sowie Hilfestellung bei der Beantragung geleistet.

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