Hundehalter in die Pflicht genommen
Liebe Leserinnen, Leser und Hundebesitzer, wen ärgern sie nicht: Die großen und kleinen Haufen mitten auf dem Gehweg!? Tierische Hinterlassenschaften, wofür man zwar nicht die Hunde, wohl aber deren Besitzer verantwortlich machen kann und mittlerweile macht. Mancherorts müssen Fußgänger wahre Slaloms hinlegen, um sauberen Fußes ihr Ziel zu erreichen. Wer kleine Kinder hat, weiß wie schwierig es ist, nicht nur auf die eigenen Tritte zu achten, sondern zudem noch die Unberechenbarkeit des Juniors mit einzukalkulieren - will man nicht anschließend die eklige Pampe wieder von den Schuhen entfernen.
Seit vier Monaten nun gibt es eine neue Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.
Diese sieht die so genannte Tütchenpflicht für Halter und Führer von Hunden vor. Genauer gesagt müssen diese »zur
Beseitigung von abgelegtem Tierkot ein geeignetes Hilfsmittel (Tüten oder Beutel) zur Aufnahme und zum Transport mitführen
und dies auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Kreispolizeibehörde vorzeigen«
. Nach Informationen
des Ordnungsamtes läuft bis Jahresende die »Schonfrist«
für nachlässige Hundehalter ab und noch immer
beschweren sich viele Leipziger über Unmengen von nicht beseitigten Tretminen. Bei durchgeführten Kontrollen gab es zwar
viele Hundebesitzer, die entsprechende Behältnisse bei sich führten, doch einigen war die neue Vorschrift gar nicht
bekannt, beziehungsweise ignorierten sie diese.
Nun ist die Tatsache, in einen Hundehaufen zu treten, nicht wirklich dramatisch, wenn auch unangenehm. Man könnte das
Ärgernis sogar positiv bewerten, in dem man abergläubig meint, es würde Glück bringen. Wirklich gefährlich aber wird die
Ignoranz einiger Tierfreunde, wenn es um die Anleinpflicht ihrer Lieblinge geht. Erschreckend oft begegnet man beim
Spaziergang beispielsweise am Kulkwitzer See großen, frei laufenden Hunden. Wem stockt da nicht der Atem beim Anblick eines
sich schnell nähernden Dobermanns, dessen Herrchen/Frauchen weit und breit nicht zu sehen ist!? Die lässige Auskunft der
Besitzer: »Der tut doch nichts, der will nur spielen!«
verfehlt glatt seine beruhigende Wirkung, wenn
man so einem »bellenden Ungetüm«
gegenüber steht.
Als Kavaliersdelikt kann man solch Nachlässigkeit nicht mehr bezeichnen, denn Irrtümer diesbezüglich gab es leider schon zu viele und sind auch nicht mehr rückgängig zu machen. Die oft verwendete Rechtfertigung, man wüsste nichts vom Leinenzwang, ist angesichts der unzähligen Schilder am Kulki eine wahrlich blöde Ausrede. Das Ordnungsamt hat bereits vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht eingeleitet und wird zukünftig seine Kontrollen verschärfen.
Ver- und Geboten begegnet man im Alltag auf Schritt und Tritt. Die neuen Vorschriften jedoch sind wirklich mal eine
gelungene Maßnahme, den guten Willen der Hundehalter bezüglich der Rücksicht auf ihr Umfeld, zu stärken.
Klaudia
Naceur