Zur Schmutzwasser-Entsorgung für Kirschbergsiedlung und Siedlung Grünau
Drei Varianten zur Neuregelung der Schmutzwasserentsorgung für die Grünauer Kirschbergsiedlung und die Siedlung Grünau lagen auf dem Tisch der Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Grund dafür ist die Tatsache, dass es für das in beiden Siedlungen anfallende Schmutzwasser derzeit keine vollbiologische Vorklärung gibt, wie das von den aktuellen Vorschriften des Freistaates gefordert wird.
Derzeit erfolgt die Schmutzwasserentsorgung in beiden Siedlungen im Wesentlichen dezentral, das heißt über Anlagen auf den Grundstücken. Um den Vorschriften zu entsprechen, müssten 60 Prozent der derzeit bestehenden 409 Anlagen neu gebaut und 40 Prozent saniert werden. Durch die weitere Bebauung von Grundstücken in den vergangenen Jahren stieg der Verdichtungs- und Versiegelungsgrad, so dass sich zugleich die Menge des anfallenden Schmutzwassers erhöhte und die Aufnahmefähigkeit des Bodens verringerte.
Damit verbunden ist ein zweites Problem: Da die Straßen in beiden Siedlungen keine Entwässerungsanlagen haben, kommt es bei starkem Regen zu Überflutungen, so dass Straßen und Grundstücke abgepumpt werden müssen. Im Auftrag der Stadtverwaltung haben die kommunalen Wasserwerke drei Varianten der Abwasserbeseitigung für beide Siedlungen ermittelt: Bau der Entsorgungsleitung in Verbindung mit dem Ausbau der Anliegerstraßen in beiden Siedlungen, Leitungsbau ohne Straßenausbau (das heißt nur so genannter Deckenschluss) oder die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes. Die Kosten für den Bau der Schmutzwasserleitung würden zu 70 Prozent auf die Anlieger umgelegt, die Straßenausbaukosten zu 75 Prozent.
Aus der Sicht der Kommunalen Wasserwerke ist der Anschluss an ein Entsorgungsnetz und die Ableitung ins Klärwerk Rosental die wirtschaftlichste Variante. Auch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters favorisiert diese Lösung. Das bedeutet aber noch keine Festlegung. Denn zunächst wird die Vorlage dem Stadtrat zur Information vorgelegt. Danach werden den betroffenen Anliegern alle Varianten im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltungen vorgestellt. Im Anschluss daran werden alle Anlieger schriftlich aufgefordert, die Varianten zu bewerten. Die endgültige Variante wird in Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen festgelegt. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Stadtrat.
Info: Stadt Leipzig