Schnittig und kreativ ist Klasse -
aber nicht einfach losschrauben!
Auto-Tuning macht jungen Leuten Spaß,
jedoch Verkehrssicherheit im Blick behalten
Vom Auto wird heutzutage mehr verlangt, als uns nur durch die Gegend zu befördern. Mehr und mehr wird es zum
Statussymbol für eigene Kreativität, für Individualität. Besonders bei jungen Leuten. Und das ist gut so. Sie verschönern
ihre Fahrzeuge mit Fantasie und Gefühl für modernen Stil. Das Aufpeppen des Wagens z.B. durch Sonderräder mit
Leichtmetallfelgen ist genauso eine bevorzugte Variante wie z.B. das »Tiefer legen«
, um das Fahrzeug
insgesamt schnittiger wirken zu lassen. Das schwebt auch Jan Derweil vor. Doch geht das so ohne weiteres? Michael
Schleusing, TÜV-Prüfstellenleiter in Leipzig- Grünau, berät ihn.
Etwa 1 cm Freigängigkeit muss zwischen Rädern und Karosserie, Brems- und Achsteilen bei voller Beladung und vollem
Lenkeinschlag vorhanden sein. Er gibt Jan Derweil den Tipp, deshalb die Kotflügelkante umbördeln zu lassen. Jan Derweil:
»Wäre super, wenn das dann so klappen würde.«
Er wird bald wegen der technischen Abnahme seines
»aufgepeppten Schlittens«
vorfahren. Und das ist wichtig. Denn: Wenn der Fahrzeugbesitzer etwas an seinem
Fahrzeug an- oder einbaut, wie z.B. breitere Reifen und Felgen, Tuningteile am Motor, Scheinwerferblenden,
Fahrwerktieferlegung, Scheibenfolien, Spoiler u.ä. - dann erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis (ABE) des
Fahrzeuges, erläutert Michael Schleusing. Mit der nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis kann evtl. auch der
Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeugversicherung gefährdet sein und Polizeikontrollen unangenehm werden.
Deshalb ist es schon beim Kauf solcher Tuningteile wichtig, sich vom Verkäufer gleich die notwendigen Papiere (ABE,
Teilegutachten, EG-Betriebserlaubnis u.ä.) mitgeben zu lassen, auf deren Grundlage dann die Änderungsabnahmen beim
TÜV-Sachverständigen erfolgen können. In diesen Papieren stehen auch die Auflagen und Beschränkungen, die für das jeweilige
Fahrzeug zutreffen. Deshalb sollte sich der Fahrzeugbesitzer schon vor dem Anbau der Teile die Unterlagen genau durchlesen,
um nicht gewollte aber laut Gutachten erforderliche Änderungsauflagen (meist Karosserie verbunden mit Lackierungsarbeiten)
zu vermeiden. »Hier berate ich den Fahrzeugbesitzer auch gern vor dem Kauf, um unnötigen Frust dann bei der
Abnahme zu vermeiden!«
, so Michael Schleusing.
Weiteres zum Thema erfährt der Interessierte in der TÜV-Prüfstelle Leipzig-Grünau in der Brünner Straße. Sie hat Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und ist tel. unter 0341/4229605 zu erreichen. Ein Telefonservice unter 0800/1212444 (gebührenfrei) ermöglicht die Vergabe von Terminen.
Peter Kühnrich