Radwege in Grünau
Teil 5 - Radweg an der Kiewer Straße
Der fünfte Teil unserer Radwege-Serie führt uns in die Kiewer Straße. Der Radweg führt übrigens nördlich über die Lyoner Straße zum Leipziger Hafen weiter.
Auch hier ist der Radweg an den drei Ampelkreuzungen in die Lichtsignalanlage eingebunden. Der Radweg ist links und rechts
vorhanden und jeweils in Fahrtrichtung befahrbar. Hier an der Kreuzung Kiewer Straße / Weimarer Straße, wo wir unsere
Fototour in Nord-Süd-Richtung beginnen, sind sogar Radampeln vorhanden.
Der rechtsseitige Radweg verschwindet allerdings
im Grünen, genauso wie die Benutzungspflicht. Später wird er aber wieder der Fahrbahn folgen.
Im folgenden Verlauf ist der Radweg in sehr gutem baulichen Zustand. Nur rechtsseitig wachsen
»Asphaltpilze«
aus dem Belag. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. An den Kreuzungspunkten ist der
Radweg mit rotem Belag unterlegt. Warum es bei einer so breiten (vierspurigen) Straße einen benutzungspflichtigen Radweg
geben muss, mögen wieder nur Verkehrsplaner verstehen. An der folgenden S-Bahn-Brücke, dort wird die Kiewer Straße
zweispurig, gibt es dann nur noch einen befahrbaren Fußweg...
An der Kreuzung Kiewer Straße / Lützner Straße gibt es keine Möglichkeit sich wieder in den fliessenden Verkehr
einzuordnen. Man wird über die Fußgängerampel auf den befahrbaren Fußweg geleitet. Hier wird es durch den schmalen Fußweg
und die Laternenmasten eng. Man kann hier auf die Fahrbahn wechseln, allerdings existiert keine Schild »Achtung!
Radfahrer!«
. Auf jeden Fall sollte man bei diesem verkehrstechnischen Nadelöhr vorsichtig fahren.
Ab der S-Bahn-Brücke bis zur Kreuzung Kiewer Straße / Ratzelstraße gibt es dann beidseitig Radfahrstreifen, die mit
dem »Radweg«
-Schild gekennzeichnet sind. Baulich sind die Radfahrstreifen in gut befahrbarem Zustand. An der genannten Kreuzung
wird man auf einen getrennten Rad-/Gehweg geleitet. Über die Ampelkreuzung erreicht man dann den Radweg an der Ratzelstraße.
Fazit: Der Radweg hat im nördlichen Bereich rechtsseitig bauliche Mängel (siehe Bild), die dringend behoben werden
sollten.
Auch durch die Verkehrsführung ist zwischen Weimarer Straße und Lützner Straße die Benutzungspflicht, nach
meiner Meinung, rechtsseitig hinfällig.
Die Verkehrsführung an der Kreuzung Lützner Straße ist seltsam, da man den
weiteren Verlauf der Kiewer Straße fahrend nicht erreichen kann.