Grün-As

Keine Förderung

Derzeit keine Förderung nicht-investiver Maßnahmen aufgrund von förderrechtlichen Unklarheiten!

Herr Geiss, Abteilungsleiter West im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) der Stadt Leipzig, informierte zur letzten Sitzung des Quartiersrates Grünau darüber, dass es momentan eine förderrechtliche Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen in Bezug auf die Handhabung des Verfügungsfonds gibt. Problem ist die unterschiedliche Auslegung der Verwaltungsvorschrift und damit verbunden die unterschiedliche Handhabung der Förderungen über den Verfügungsfonds in Sachsen.

Die Mittel des Verfügungsfonds in den Gebieten des Förderprogramms »Soziale Stadt« setzen sich zu jeweils einem Drittel aus Mitteln des Bundes, des Landes (Sachsen) und der Kommune (Stadt Leipzig) zusammen. Bereits mit Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift 2008 wurde der Anteil des Bundes auf die (ausschließliche) Förderung investiver Maßnahmen umgestellt. Somit standen seitdem nur noch zwei Drittel der Mittel für die Förderung nicht-investiver Maßnahmen zur Verfügung. Die derzeitige Auseinandersetzung bezieht sich insbesondere auf die Förderung dieser nicht-investiven Maßnahmen.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist der Meinung, dass die bisherige Verwendung (ein Drittel investive, zwei Drittel nicht-investive Maßnahmen) nicht der Verwaltungsvorschrift entspricht und statt dessen ausschließlich investive Maßnahmen über den Verfügungsfonds gefördert werden dürften.

Der Quartiersrat Grünau weist in diesem Zusammenhang dringend darauf hin, dass die Förderung nicht-investiver Maßnahmen existenziell für kleine Projektträger und damit für die Stadtteilentwicklung ist, und dass gerade durch nicht-investive Förderung Projekte in Gang gesetzt werden, die entscheidend zur Schaffung nachhaltiger Strukturen im Stadtteil beitragen.

Die Stadt Leipzig bedauert die Entscheidung des Förderstopps. Solange jedoch keine Klärung über die Handhabung mit nichtinvestiven Anträgen getroffen ist, kann keine Förderung mehr erfolgen. Die Kommune finanziert die Mittel für den Verfügungsfonds vor und muss im schlimmsten Fall Mittel an die SAB zurückzahlen. Herr Geiss sicherte eine verstärkte Bemühung um eine zeitnahe Klärung zu, wies aber zugleich darauf hin, dass dies kein einfacher Prozess ist.

Antje Kowski
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