Grün-As
Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Erstaufnahmeeinrichtungen

Aufgrund geringer Auslastung wird halbiert

Der Freistaat Sachsen legt in der am 20. September vorgelegten Unterbringungskonzeption eine dauerhafte Unterbringungskapazität von ca. 5.100 Plätzen zugrunde. Diese sollen grundsätzlich in Liegenschaften vorgehalten werden, die sich im Eigentum des Freistaates befinden und baulich in festen Gebäuden als EAE hergerichtet sind. Lediglich Objekte, die als Ersatzeinrichtungen für noch nicht fertiggestellte Liegenschaften vorgesehen sind, sollen in Leichtbauhallen oder Containern betrieben werden. Darüber hinaus sieht das Innenministerium wegen der unsicheren Zugangsentwicklung eine Sicherheitsreserve von ca. 2.400 Plätzen vor. Diese werden nicht in Betrieb genommen, sondern im sogenannten Stand-by-Modus vorgehalten. Die hierfür vorgesehenen Liegenschaften sind teilweise angemietet und befinden sich überwiegend in Containern oder Leichtbauhallen.

Die aktualisierte Unterbringungskonzeption beinhaltet folgende Standortentscheidungen für Leipzig

I. Dauerhafte Unterbringungskapazität

Leipzig, Max-Liebermann-Straße: 700 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2017)

II. Sicherheitsreserve (Stand-by-Modus)

Leipzig, General-Olbricht-Kaserne: 900 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016, danach Stand-By) und Leipzig, Braunstraße 3-5: 600 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016, danach Stand-By)

III. Stilllegungen

Leipzig, Braunstraße 9-11: 900 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016), Leipzig, Mockau I: 1.360 Plätze (Stilllegung erfolgte zum 1. September 2016), Leipzig, Mockau II: 900 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2016), Leipzig, Mockau III: 600 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016) und Leipzig, Friederikenstraße: 430 Plätze (Stilllegung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016)

2.012 Asylbewerber waren am 14. September 2016 in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Zum selben Tag 2015 waren es noch 9.919 Asylbewerber. Ende August 2016 gab es insgesamt 6.458 vollziehbare Ausreisepflichtige, darunter hatten 433 eine Duldung wegen Passbeschaffung. Bis Ende August 2016 hat der Freistaat Sachsen insgesamt 2.511 ausreisepflichtige Personen nach § 58 Abs. 1 und 3 AufenthG abgeschoben. Im Vorjahreszeitraum gab es 812 Abschiebungen, im gesamten Jahr 2015 waren es 1.725 Abschiebungen. Bei den geförderten freiwilligen Ausreisen lag die Zahl Ende Juli 2016 bei 1.301, im Vorjahreszeitraum betrug diese 334.

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