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ALG II

Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete die Stadtverwaltung Leipzig Richtlinien für die Übernahme von Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II:

  1. Die Kommune übernimmt die Nettogrundmiete bis zu einer Höhe von 3,85 Euro pro Quadratmeter.
  2. Die Neben- / Betriebskosten werden bis zu 1,37 Euro pro Quadratmeter übernommen.
  3. Außerdem trägt die Kommune die Heiz- und Warmwasserkosten bis zu einer Höhe von 0,95 Euro pro Quadratmeter.
  4. Die Wohnungsgröße wurde auf Grundlage der bisherigen Sozialhilferichtlinie festgeschrieben. Danach ergeben sich folgende Wohnungsgrößen:
    • 1-Personenhaushalt bis zu 45 qm
    • 2-Personenhaushalt bis zu 60 qm
    • 3-Personenhaushalt bis zu 75 qm
    plus jeweils 10 qm für jede weitere Person des Haushalts.
  5. Um unbillige Härten zu vermeiden und um persönlichen Lebensverhältnissen gerecht zu werden, können im Einzelfall die aufgrund der Eckwertevorgaben errechneten Pauschalen um bis zu zehn Prozent überschritten werden. Die Richtlinie wird im Anschluss dem zuständigen Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule als Information zur Kenntnis gegeben.

Die Richtlinien orientieren sich an der heutigen Mietkostenübernahme für Sozialhilfeempfänger und am Wohngeldgesetz. Damit soll gesichert werden, dass der Grossteil der künftigen ALG II-Empfänger nicht befürchten muss, seine Wohnung verlassen zu müssen. Dazu kommt, dass jeder Fall einzeln geprüft und entschieden wird. Kriterien wie Krankheit, Behinderung oder Situation der Familienangehörigen spielen ebenfalls eine Rolle.
(nach Informationen der Stadt Leipzig)

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