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Neue Gesetze

Elterngeld

Das neue Elterngeld bekommen Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Es werden monatlich 67% des Einkommens als Elterngeld gewährt, wenn noch ältere Geschwister vorhanden sind 73.7% oder mindestens 75 Euro mehr. Das steuerfreie Eltergeld beträgt dabei mindestens 300, maximal 1800 Euro, mit Geschwisterzuschlag maximal 2100 Euro. Es besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeldzahlung, auf Wunsch - mit halben Raten - auch 24 Monate.

Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte

Sogenannte »verbindliche Auskünfte« des Finanzamtes kosten zukünftig Gebühren. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit - insbesondere für Investoren - zum Ziel haben. Diese Form von Auskünften spielt insbesondere im betrieblichen Bereich eine Rolle - nicht aber in normalen Steuerangelegenheiten.

Die Einführung einer moderaten Gebührenregelung für »verbindliche Auskünfte« ist angemessen, da nach der gesetzlichen Normierung der Erteilung verbindlicher Auskünfte damit zu rechnen ist, dass die Anzahl entsprechender Anträge erheblich ansteigen wird. Dies gilt insbesondere bei größeren unternehmerischen Investitionen, da insoweit die steuerlichen Auswirkungen für den Antragsteller von erheblicher Bedeutung sind.

»Normale« Auskünfte sind selbstverständlich wie bisher gebührenfrei. Wenn sich also ein Bürger im Finanzamt nach der künftigen steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte oder Abzug von Kinderbetreuungskosten) erkundigt, erhält er diese Auskunft auch weiterhin unentgeltlich.

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