Neue Gesetze
Elterngeld
Das neue Elterngeld bekommen Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Es werden monatlich 67% des Einkommens als Elterngeld gewährt, wenn noch ältere Geschwister vorhanden sind 73.7% oder mindestens 75 Euro mehr. Das steuerfreie Eltergeld beträgt dabei mindestens 300, maximal 1800 Euro, mit Geschwisterzuschlag maximal 2100 Euro. Es besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeldzahlung, auf Wunsch - mit halben Raten - auch 24 Monate.
Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte
Sogenannte »verbindliche Auskünfte«
des Finanzamtes kosten zukünftig Gebühren. Es geht dabei um
Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden und dauerhafte
Planungssicherheit - insbesondere für Investoren - zum Ziel haben. Diese Form von Auskünften spielt insbesondere im
betrieblichen Bereich eine Rolle - nicht aber in normalen Steuerangelegenheiten.
Die Einführung einer moderaten Gebührenregelung für »verbindliche Auskünfte«
ist angemessen, da nach der
gesetzlichen Normierung der Erteilung verbindlicher Auskünfte damit zu rechnen ist, dass die Anzahl entsprechender Anträge
erheblich ansteigen wird. Dies gilt insbesondere bei größeren unternehmerischen Investitionen, da insoweit die steuerlichen
Auswirkungen für den Antragsteller von erheblicher Bedeutung sind.
»Normale«
Auskünfte sind selbstverständlich wie bisher gebührenfrei. Wenn sich also ein Bürger im
Finanzamt nach der künftigen steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte
oder Abzug von Kinderbetreuungskosten) erkundigt, erhält er diese Auskunft auch weiterhin unentgeltlich.