Urteile zum Thema Hartz IV und ALG II
Unterbringung
In einem weiteren Urteil hat das Bundessozialgericht den Begriff der Unterkunft näher definiert und festgestellt, dass eine Unterkunft nicht nur Wohnraum sondern auch Lagerraum sein kann.
Umfasst von dem Begriff der Unterkunft ist alles, was für ein menschenwürdiges Wohnen notwendig ist. Sei der Wohnraum sehr beengt, müssten die Behörden für eine gewisse Zeit auch einen Lagerraum bezahlen (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Klassenfahrten
In einem weiteren Fall gewann eine Hartz-IV-Familie aus Berlin, die auf Erstattung der Kosten für die Klassenfahrt ihrer
Kinder geklagt hatte. Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen, erlaube aber das maßgebliche
Sozialgesetzbuch II nicht, befand das Gericht. »Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt
werden«
, sagte der Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung.
Damit ist ein Anspruch auf Teilnahme an Klassenfahrten uneingeschränkt gegeben. Die Richter hatten ausgeführt, dass der
Gesetz - geber Klassenfahrten gegenüber anderen Ausgaben gezielt bevorzugt habe, um eine Ausgrenzung der Kinder zu
verhindern.
Am 4. Februar von 16-18 Uhr berate ich Sie zu rechtlichen Fragen im Stadtteilladen.