Grün-As

Uferstreifen müssen für alle frei sein

Unmittelbar nach Vorstellung eines neuen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 232 »Erholungsgebiet Kulkwitzer See« im Stadtbezirksbeirat West brachte die Fraktion DIE LINKE im März 2009 einen Antrag in den Stadtrat ein, der vorsieht, grundsätzlich keine Absperrungen von Uferstreifen an Seen und Flussläufen zuzulassen. Neben der Absicht, durch die Bebauungsplanung ganze Uferstreifen am Ostufer des Kulkwitzer Sees abzuzäunen, gab es auch den Investitionswunsch zum Bau eines großen Hotels auf einer Landzunge im Cospudener See.

Erst nach massiven Protesten wurde von diesem Vorhaben abgerückt. In den letzten Monaten kam die Planungsabsicht zum Neubau eines großen Pferdehofs am Markkleeberger See mit der Vereinnahmung ganzer Strandbereiche auf Markkleeberger Flur hinzu. Zu letzterem Vorhaben hat sich auch der Leipziger Baubürgermeister Martin zur Nedden konsequent ablehnend in der Presse geäußert. Nicht ohne Grund befürchten viele Menschen in Leipzig-Grünau und der ganzen Region, dass öffentliche Räume, wozu auch Grünzüge sowie Wasserläufe und Seen gehören, schrittweise privatisiert werden und damit der Allgemeinheit nicht mehr uneingeschränkt zugänglich sind. Es kann nicht hingenommen werden, dass landschaftliche Bereiche mit Milliardenbeträgen öffentlicher Mittel neu angelegt oder wiederhergestellt und dann privat vereinnahmt werden.

Ausnahmen kann es nur im Interesse des Naturschutzes geben. Für die aus ehemaligen Tagebauflächen neu entstehenden Landschaftsräume sollten auf Grundlage des Regionalplanes Westsachsen und der Braunkohlenpläne Rahmenpläne erarbeitet werden. Diese Planungen müssen neben den freizuhaltenden Räumen, wozu die Uferstreifen gehören, auch jene zur Neuansiedlung von Wohn-, Freizeit- und Hotelbauten und -anlagen festschreiben. Zu den in Leipzig begehrten Investoren gehören nicht nur diejenigen, die an Seen und Flussläufen neue Wohn-, Freizeit- und Hotelbauten errichten.

Die Interessen der bereits hier Wohnenden sind mindestens genauso wichtig. Wenn von allen akzeptiert wird, dass außer unverzichtbaren technischen Hafenanlagen auf kurzen Abschnitten, Uferstreifen generell und Zugänge in kurzen Abständen freizuhalten sind, gelingt es auch, berechtigte Sicherheitsinteressen der Investoren in den Planungen umzusetzen. Generell ist auf Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren, die einzig auf Investoreninteressen - wie beim B-Planentwurf »Erholungsgebiet Kulkwitzer See« - abzielen, zu verzichten.

Hervorzuheben ist, dass Wohnungseigentümer die von vielen Grünauern begehrten Wohnungen wie beispielsweise im »Ostseeviertel« entlang des Ostufers am Kulkwitzer Sees bereits saniert haben oder es vorhaben. Deshalb wurde auch die Stadtumbaustrategie für den WK 8, die zunächst den Abbruch genau dieser Quartiere vorsah, geändert. Deshalb sind auch Aktionen und Unterschriftensammlungen von Initiativen wie die der »IG Kulkwitzer See« so wichtig. Sie unterstützen direkt die parlamentarische Arbeit im Stadtrat. Gleiches trifft auf weitere Aktivitäten und Initiativen in Leipzig und Markranstädt zum Kulkwitzer See und in Markkleeberg zum Cospudener See zu.

Der zunehmende Druck von kleinen Interessengruppen und einzelnen Investoren zu einer Privatisierung und Bebauung von Uferstreifen an bestehenden und neuen Seen- und Gewässerlandschaften erfordert daher zwingend klare und verbindliche Festsetzungen in der Regionalplanung sowie in der kommunalen Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Wälder und Park- oder Kleingartenanlagen, Seen und Gewässerverbünde der Leipziger Flussläufe von Pleiße, Elster oder der Karl-Heine-Kanal sind nur dann »weiche Standortfaktoren«, wenn sie allen, Touristen und Bewohnern, zugänglich sind. Stadterneuerung und Stadtumbau eröffnen für Leipzig Chancen zur weiteren Vernetzung der Grünzüge.

Zusätzliche Entwicklungspotenziale besitzt die Stadt bei der Freilegung von Flussläufen und dem Bau von Lindenauer Hafen und Stadthafen. Trotzdem ist Leipzig, wie jede Großstadt, immer auf das Umland angewiesen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen darf nicht als Totschlagsargument für nur auf Privatinteressen gerichtete Gefälligkeitsbauleitplanungen und Baugenehmigungen herhalten. Deshalb hat der Leipziger Stadtrat auf seiner Sitzung am 16. September den stadtstrategisch wichtigen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit beschlossen: »Innerhalb des Stadtgebietes werden grundsätzlich keine, auch nicht zeitlich befristete, Absperrungen von Uferstreifen an Seen und unbebauten Randbereichen von Flussläufen zugelassen. Die Stadt Leipzig wirkt im Regionalen Planungsverband, im Planungszweckverband 'Neue Harth' und als Träger öffentlicher Belange als Nachbargemeinde darauf hin, dass dies auch nicht im Umland geschieht. Alle Bebauungspläne sind auf die Einhaltung zu überprüfen.«

Ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, dass von diesem Grundsatz nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden kann, ist in die Beschlussfassung eingegangen. Zukünftig ist ein enges Miteinander ohne gegenseitiges Austricksen mit Nachbarkommunen wie Markranstädt, Markkleeberg oder Zwenkau nötig, auch wenn es um die Uferfreihaltung von Kulkwitzer See, Cospudener See oder den Zwenkauer See geht. Allen Versuchen, Änderungen im Regionalplan vorzunehmen, in dem die Freihaltung von Uferwegen bereits fest geschrieben ist, muss deshalb gemeinsam konsequent begegnet werden. Die Leipziger Linke unterstützt deshalb weiterhin die Initiative »IG Kulkwitzer See«, wie auch alle bundesweiten und regionalen Initiativen.

Siegfried Schlegel
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