Zensus 2011
Wissen was morgen zählt
In wenigen Tagen, am 10. Mai, startet der ZENSUS 2011. Man könnte auch sagen, es ist eine Volkszählung, (die letzten wurden in der DDR 1981 und in der BRD 1987 realisiert), die der Ermittlung der Einwohnerzahl dient und die wichtig für die Infrastrukturplanung ist (Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Verkehrsplanung, aber auch Arbeitsmarkt- und Sozialplanung, Wohnungsbedarfsplanung und die Feststellung von Leerständen). Stichtag für den ZENSUS ist der 9. Mai um 24 Uhr.
Abgefragt wird also das, was an diesem Stichtag aktuell ist. Einzelheiten erklärt Ihnen der Erhebungsbeauftragte. Eine ganze Reihe gesetzlicher Verordnungen von der EU bis zur Kommune bilden die Grundlage für den ZENSUS 2011. Nun könnte man meinen, dass wirklich jeder einzelne Bürger befragt wird. Und der fragt, ob er wirklich zur Auskunft verpflichtet ist. JA, ein ganz großes JA muss man hier aussprechen: Es besteht gesetzliche Auskunftspflicht. Wer der Auskunftspflicht entgegen § 15 Bundesstatistikgesetz nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 Bundesstatistikgesetz. Dies kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 300 Euro belegt werden.
Nun ist es aber nicht so, dass wirklich JEDER befragt wird. Mittels Zufallsziehung wurden strukturell unterschiedliche Straßen und Häuser ausgewählt. Auf einem Faltblatt kündigt Ihnen der ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte (Interviewer) sein Kommen an. Er ist tätig im Auftrag der Örtlichen Erhebungsstelle Kreisfreie Stadt Leipzig und hat zu Ihrer und der Sicherheit der erhobenen Daten Verpflichtungserklärungen auf Datenschutz und Geheimhaltung (auch nach Beendigung des ZENSUS 2011) unterzeichnet. Er würde bei Zuwiderhandlung Freiheits- oder Geldstrafe riskieren.
Was haben Sie zu tun, wenn Sie ein solches Faltblatt erhalten?
- Zum angegebenen Termin den Erhebungsbeauftragten, der sich mit seinem Personalausweis und einem Spezialausweis ausweisen muss, zu empfangen und ihm für jedes Mitglied des Haushaltes (auch Kinder) für jeweils 46 Fragen Auskunft zu geben beziehungsweise die Haushaltsmitglieder für sich selbst sprechen zu lassen.
- Den Erhebungsbeauftragten anzurufen und einen anderen Termin zu vereinbaren, auch wenn Sie beabsichtigen, den Erhebungsbeauftragten nicht in Ihre Wohnung zu lassen, sondern nur die Fragebögen in Empfang zu nehmen.
- Den Zutritt zu Ihrer Wohnung können Sie verweigern, müssen dann für alle Haushaltsmitglieder die Fragebögen in Empfang nehmen, alleine ausfüllen und sie binnen vierzehn Tagen der Örtlichen Erhebungsstelle (Adresse auf dem Faltblatt) übergeben.
- Sie können den/die Fragebögen auch im Internet ausfüllen und fristgemäß absenden.
Was wird in den Fragebögen abgefragt?
Monat und Jahr der Geburt, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung), ausgeübter Beruf, Haupterwerbsstatus, höchster beruflicher Bildungsabschluss. Bei sprachbehinderten Personen, die auch das Internet nicht nutzen können oder das Selbstausfüllen der Fragebögen nicht vermögen, kann der gesetzliche Betreuer, Lebenspartner, Elternteil, die Auskünfte erteilen.
Der deutschen Sprache nicht mächtige Personen sollten unbedingt zum Termin der Befragung eine dolmetschende Person ihres Vertrauens dabei haben. Helfen Sie bitte alle mit, sofern Sie in den Kreis der Befragten kommen, den ZENSUS 2011 zu einem wirklich guten Erfolg werden zu lassen, damit wir wirklich wissen, was morgen zählt.
Ditmar-E. Mickeleit