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Leipziger Erwerbslosenzentrum (LEZ) e. V. informiert:

Was steckt im Bildungs- und Teilhabepaket?

Am 1. April ist das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Rund 29.000 Leipziger Kinder und Jugendliche können damit gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, die Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

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LEZ in der Elster-Passage

Im Bildungs- und Teilhabepaket sind Zuschüsse für Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten enthalten. Auch die Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge und mehrtägige Fahrten ist möglich. Bei bestimmten Voraussetzungen werden auch die Kosten von außerschulischer Lernförderung übernommen. Weiterhin können Mitglieds- oder Vereinsbeiträge zum Beispiel für Sport oder Musikunterricht bis maximal 10 Euro pro Monat übernommen werden und in bestimmten Fällen ist auch die Schülerbeförderung bezuschussbar.

Arbeitslosengeld-II/Sozialgeldempfänger nach SGB II, Leistungsbezieher nach SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungsempfänger nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die diese Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhalten möchten, müssen ihre Anträge bis spätestens 30. April 2011 abgeben. Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, wird die Frist bis zum 31. Mai 2011 verlängert. Aktuell hat sich nun Bundessozialministerin Ursula von der Leyen beim »Runden Tisch - Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets« am 21. April dafür ausgesprochen, dass die Fristen für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden sollen. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein.

Die Anträge sind bei der für das Kind zuständigen Behörde zu stellen, für Arbeitslosengeld-II/Sozialgeldempfänger nach SGB II ist das Jobcenter, bei allen anderen Leistungsberechtigten ist das Sozialamt der Stadt Leipzig zuständig. Informationen und Auskünfte zu den umfangreichen Antragsverfahren und komplizierten Rahmenbedingungen zum Bildungs- und Teilhabepaket geben die Mitarbeiterinnen des Leipziger Erwerbslosenzentrums (LEZ) e.V. hier im KOMM-Haus montags und donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie mittwochs von 9 bis 15 Uhr. Für Ratsuchende ist der Verein in der Zschocherschen Straße 48 a in Plagwitz, Elster-Passage (3. Etage) täglich von 9 bis 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr geöffnet.

Hans-Joachim Finke, LEZ
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