Neue Gesetze (1)
Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 Prozent
Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt auch in diesem Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse. Mit der im Gesetz vorgesehenen Absenkung werden Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr um jeweils rund 3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer real mehr Nettoeinkommen und lässt positive Auswirkungen auf die Konsumnachfrage erwarten. Gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitieren. Und bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten.
Praxisgebühr wird abgeschafft
Patienten müssen ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr zehn Euro Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt bezahlen. Damit fällt für viele ein Ärgernis beim ersten Arztbesuch im Quartal weg. Der Bundestag hat der Abschaffung zugestimmt. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger damit um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Aber auch Ärzte und Zahnärzte sowie deren Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Für sie bedeutet das mehr Zeit für die Patienten und weniger Bürokratie. Die Mehrausgaben, die sich für die Krankenkassen ergeben, werden aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft ausgeglichen.
Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber
Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzu verdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden. Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Betreuungsgeld kommt
Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 finanzielle Unterstützung. Das Geld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 Euro, danach werden 150 Euro pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt. Es trägt damit zur stetigen Förderung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren bei.
Info: Bundesregierung