Grün-As

Neue Gesetze (2)

Flensburger Punktesystem wird reformiert

Einfacher, gerechter, transparenter - das sind die Kernpunkte einer Neuregelung, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Grundlage dafür ist ein klares und nachvollziehbares Regelwerk. Künftig soll es je nach Schwere des Vergehens statt der ein bis sieben Punkte nur noch ein, zwei oder drei Punkte geben: einen Punkt für »schwere Verstöße« - wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, zwei Punkte für »besonders schwere Verstöße« - wie das Überfahren roter Ampeln, drei Punkte für »Straftaten« - wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Dafür wird der Führerschein nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Wer sechs oder sieben Punkte angesammelt hat, muss innerhalb von drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren. Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Dafür steigen die Bußgelder.

Benzinpreise, Elektrizität und Gas

Tankstellen müssen jede Änderung der Kraftstoffpreise der Markttransparenz-Stelle (MTS) für Kraftstoffe melden. Die MTS wird beim Bundeskartellamt angesiedelt. Das Kartellamt soll dadurch Verstöße gegen den Wettbewerb besser aufdecken und verfolgen können. Beispiel für einen solchen Verstoß ist der Verkauf unter Einstandspreis.

Die Preisdaten sollen in Echtzeit an die MTS übermittelt werden. Diese soll die Daten ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher- Informationsdiensten weitergeben. So können Autofahrer künftig über Internet, Smartphones und Navigationsgeräte die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route ansteuern.

Eine weitere Markttransparenz-Stelle bei der Bundesnetzagentur wird beobachten, ob die Preise beim Großhandel mit Elektrizität und Gas nachvollziehbar und wettbewerbskonform gebildet werden. Unerlaubtes Verhalten kann leichter aufgedeckt werden. Dies schließt Verstöße gegen das Kartell-, Finanzmarkt- und Börsenrecht, gegen das Insiderhandelsverbot oder das Verbot der Marktmanipulation ein.

Mobiler mit Fernbussen

Der Fernbuslinienverkehr wird liberalisiert. Fernbusse dürfen künftig in ganz Deutschland Ziele anfahren, die mindestens 50 Kilometer auseinander liegen. Das gilt auch dann, wenn auf diesen Strecken Züge fahren. Als umweltfreundliches und klimaschonendes Verkehrsmittel ist der Bus für den öffentlichen Personenverkehr in der Stadt und auf dem Land unverzichtbar. Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß sinken schon bei durchschnittlicher Auslastung im Vergleich zum Pkw deutlich. Autofahrten können eingespart und die Umwelt geschont werden. Auch neue Fernbuslinien benötigen eine Genehmigung. Diese erteilt die zuständige Landesbehörde. Eine Maut für Omnibusse ist nicht vorgesehen. Ob dies so bleibt, hängt davon ab, wie sich der Markt für Fernbuslinien tatsächlich entwickelt.

Eisenbahn

Die Regelungen des Eisenbahnbetriebs sind bislang in verschiedenen Gesetzen verteilt. Sie werden nun in einem einzigen Eisenbahnregulierungsgesetz zusammengefasst. Schwerpunkt ist die Regulierung der Entgelte für die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen. Künftig sind die Infrastrukturbetreiber verpflichtet, lärmabhängige Trassenpreise zu erheben und die Preise samt zugrunde liegender Kosten transparent zu machen. Die Entgelte für die Pflichtleistungen der Betreiber der Schieneninfrastruktur sowie die Entgelte für die Benutzung von Personenbahnhöfen unterliegen künftig der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Die Genehmigung wird auf Basis einer Anreizregulierung erteilt. Durch dieses System werden die Betreiber der Schienenwege und die Betreiber der Personenbahnhöfe zu Effizienzgewinnen und damit einer Reduzierung ihrer Kosten veranlasst. Die Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und der Personenbahnhöfe werden so begrenzt. Betreiber von Bahnhöfen werden verpflichtet, auch Dritten Flächen für den Fahrkartenverkauf zu überlassen. Zudem wird eine Missbrauchsaufsicht der Bundesnetzagentur für die Belieferung mit Bahnstrom und den Vertrieb von Fahrscheinen eingeführt.

Info: Bundesregierung
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