Grün-As
Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Neue Gesetze (4)

Neue Bemessungsgrenzen

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) steigt 2015 auf 5.200 Euro im Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.350 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 bundeseinheitlich auf 34.999 Euro im Jahr festgesetzt.

Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2014 (53.550 Euro) auf 54.900 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr. Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die Bezugsgröße 2015 beträgt in den neuen Bundesländern 2.415 Euro.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, wird dies künftig strafbar sein. Damit stellt der Gesetzgeber klar: Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen. Wir werden allerdings nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden. Die Neuregelungen werden auch für einen besseren Schutz vor sog. »Cybermobbing« sorgen.

Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten. Der Gesetzgeber sorgt jetzt dafür, dass die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.

Höhere Leistungen für Asylbewerber

Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland der Anspruch auf Sozialhilfeniveau nach Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.

Asylsuchende und geduldete Ausländer sollen sich weniger eingeschränkt im Bundesgebiet bewegen können. Dazu wird die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Sie soll grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet aufgehoben werden. Gleichzeitig soll weiterhin gewährleistet werden, dass die Soziallasten zwischen den Ländern gerecht verteilt werden. Dazu wird für Asylbewerber und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen erbracht werden.

Gesundheitskarte

Seit 1. Januar gilt die Elektronische Gesundheitskarte. Sie hat die alte Versichertenkarte abgelöst. Die neue Karte ist jetzt der einzig gültige Versicherungsnachweis beim Arztbesuch. Die alte Karte wird seit dem Jahreswechsel nicht mehr akzeptiert.

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