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Leipzig-Pass

Wenn das liebe Geld vorn und hinten nicht reicht...

Auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses wurde 2001 für finanziell bedürftige Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Leipzig ein Leipzig-Pass bzw. Familienpass eingeführt. Anspruch auf Ermäßigung haben alle, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zur Berechnung der Einkommensgrenze nach § 79 BSHG (Bundessozialhilfegesetz) werden folgende Beträge angesetzt für:

  • Alleinstehende: Grundbetrag (entspricht gemäß § 79 BSHG 563 Euro) zuzüglich Mietbelastung. Unter Mietbelastung wird die aktuelle Kaltmiete und die Vorauszahlung allgemeiner Betriebskosten (ohne Heizung/Warmwasser) abzüglich Wohngeld gemäß Wohngeldbescheid verstanden.
  • Familien ohne Kind: Grundbetrag + 1 Familienzuschlag (beträgt gemäß § 79 BSHG 223 Euro) + Mietbelastung
  • Alleinerziehende mit Kind: Grundbetrag + 1 Familienzuschlag + Mietbelastung und beim Familienpass außerdem zuzüglich 200 Euro
  • Familien mit 1 Kind: Grundbetrag + 2 Familienzuschläge + Mietbelastung und beim Familienpass zuzüglich 250 Euro. Je weiteres Kind wird 1 Familienzuschlag addiert und beim Familienpass zuzüglich 2. Kind 50 Euro, 3. Kind 65 Euro und ab 4. Kind je 90 Euro

Mit Leipzig-Pass gibt es 50% und mit dem Familienpass Leipzig 30% Ermäßigung: auf Fahrkosten, Schülerbeförderung, Zuschüsse zu Fahrten in Schullandheime, zu besonderen Schulfahrten und zu Hortfahrten, Fahrtkostenzuschuss für Rentenempfängerinnen auf das »10 Uhr-Ticket« von 7,50 Euro / Monat und beim Familienpass von 4,00 Euro /Monat, auf Kinder- und Schülerspeisung (Schulen in kommunaler Trägerschaft), Essenanteil der Eltern von 1,00 Euro / Essen, beim Familienpass 1,50 Euro, Essenanteil der Eltern für Kinder von Asylbewerbern bzw. Asylberechtigten 0,75 Euro / Essen, beim Besuch der Frei- und Hallenbäder sowie Saunen, der Leipziger Städtische Bibliotheken, verschiedener Museen, des Zoologischen Gartens, der Theater / Kultureinrichtungen wie Opernhaus, Musikalische Komödie, Schauspielhaus, Gewandhaus, Theater der Jungen Welt, Volkshochschule, Musikschule, Gohliser Schlösschen und auf den Ferienpass, Schüler ab 1. bis 12. Klasse

Wo bekommt man den Leipzig-Pass und den Familienpass?

Der Pass wird in den Bürgerämtern sowie den Außenstellen des Sozialamtes ausgegeben, wo auch die Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden. Sozialhilfeempfänger erhalten den Leipzig-Pass ohne extra Antrag bei ihrem zuständigen Sozialamt. Für Antragsteller auf Schülerbeförderung mit Wohnsitz in anderen Gebietskörperschaften des Freistaates Sachsens erfolgt die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung ausschließlich durch die Bürgerämter. Für die Antragstellung werden die Einkommensnachweise, der Mietvertrag und der Wohngeldbescheid benötigt.
Zusammengestellt von K. Hofmann

Nachtrag

Sie haben einen Artikel aus dem Jahr 2002 gelesen. Seit dem 1.1.2006 wurden die Leistungen zum Leipzig-Pass durch den Stadtrat (Drucksache Nr. IV/937) modifiziert. Den Familienpass und das »10-Uhr-Ticket« gibt es seitdem nicht mehr.

Die neue, einheitliche Berechtigungsgrundlage (Einkommensgrenze) für die Beantragung und Gewährung des Leipzig-Passes ist die Einkommensberechnung und Bewilligung für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Für alle weiteren Berechtigten ist die Einkommensgrenze der 1.5fache Regelsatz des SGB II bzw. SGB XII plus Mietkosten. Der Ermäßigungssatz des Leipzig-Passes von 50% gilt unverändert bei den benannten Leistungen.

Die Speisung in Kindertagesstätten und in kommunalen Schulen wird mit einem Festbetrag gefördert: Verpflegung in Kindertagesstätten 0,70 €, Schülerspeisung 0,85 €, und Kinder von Asylbewerbern (Kindertagesstätte und Schule) 1,00 €.

Die Gültigkeit des Leipzig-Passes wird für alle Berechtigten auf 12 Monate festgelegt. Die Ausgabe der Leipzig-Pässe für Leistungsempfänger nach SGB XII erfolgt in den Außenstellen des Sozialamts, für Leistungsempfänger nach SGB II und alle weiteren Berechtigten in den Bürgerämtern.
Lutz Rodenhauser

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