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Kulki - Planung mit Bürgerbeteiligung

Grafik: Bebauungsplan Nr. 232, Erholungsgebiet Kulkwitzer See

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Der Bebauungsplan »Erholungsgebiet Kulkwitzer See« umfasst die Weiterentwicklung der Angebote mit freizeit- und erholungsorientierten Nutzungen, so dass der See mit seinem spezifischen Charakter wieder mehr an Attraktivität gewinnt. Notwendig (eigentlich schon überfällig) ist der Bebauungsplan, um Planungsrecht zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu gewährleisten.

Mit der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 232 - die Weiterentwicklung am Kulkwitzer See - im Quartiersladen WK 8, Brackestraße 38 (Eingang über die Miltitzer Allee) hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich über die aktuelle Planung zu informieren.

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ImageLink Am 8. Oktober 2002 wurde zu den Angebotsplänen eine Erörterungsveranstaltung im Berufsschulzentrum 6 in Grünau durchgeführt, zu der Vertreter der Stadt, der Planer sowie des ZEG »Kulkwitzer See« Rede und Antwort standen. Die rege Diskussion zeigte die enge Verbundenheit von verschiedenen Interessengruppen mit dem See. Besonders die langjährigen Dauercamper und Bungalowbesitzer wiesen auf ihre Besorgnisse hin und ob denn zukünftig noch alles bezahlbar sein wird? Auch die Vereine rings um den See haben ihre finanziellen Nöte mit der schon jetzt erhöhten Pacht. Aber bis zur endgültigen Festsetzung der Planung ist noch ein langer Weg, so Herr Wolf vom Stadtplanungsamt, der auch als Moderator der Veranstaltung fungierte. Das endgültige Ergebnis stellt dann die Grundlage für die Ausschreibung der einzelnen Nutzungsbereiche dar.

Die Planung umfasst ein Territorium von ca. 70 ha, davon sind lediglich 20 ha für Baubereiche vorgesehen, 2/3 für Grünanlagen und Verkehrsflächen bleiben etwa gleich. Der Zschampert (hoffentlich ist dann auch dessen ganzjährige Wasserversorgung gewährleistet) etabliert sich sozusagen als Grenze zwischen Stadt und Erholungsgebiet. Nach einem Grünordnungsplan mit hohen Anforderungen an die Gestaltungsqualität werden unter anderem Pflanz- und Pflegemaßnahmen festgelegt sowie Biotope an den Uferzonen entwickelt. So sind auch feste Badestrände mit feinem Sand angestrebt.

Für verschiedene Vorhaben braucht man planungsrechtliche Zulässigkeiten wie zum Beispiel für die Erweiterung des Campingplatzes, die Entwicklung einer Ferienhaussiedlung und die Einrichtungen der Gastronomie. Das Ziel besteht in der ganzjährigen Nutzung des Erholungsgebietes. So wird auch die Möglichkeit geschaffen, ein Tagungshotel mit maximal 3 Etagen an der Lausener Seite zu errichten. Neue Erschließungsanlagen und ein tragfähiges Parkraumkonzept sind zur leistungsfähigen Anbindung des Bereiches nötig. Aber es gibt auch noch völlig ungeklärte Areale wie beispielsweise die alte Schweinemastanlage. Diese Schwachstellen beeinträchtigen derzeit erheblich den Gesamteindruck.

Ein Defizit allerdings ist, dass der Bebauungsplan Nr. 232 nur das Leipziger Gebiet umfasst. Hier müssen beide Partner (Leipzig und Markranstädt), die ja auch gemeinsam im Zweckverband sitzen, wohl öfter noch die Frage beantworten, weshalb die Bebauungspläne nicht zeitgleich laufen und zusammen vorgestellt werden konnten. Zu hoffen bleibt, dass in der Gesamtplanung des Sees die vorgesehenen bzw. ausgebauten Rundwege für Fußgänger, Radfahrer und Inlineskater gewährleistet und nicht später durch irgendwelche Hindernisse (in Form von Zäunen oder Absperrungen) gefährdet sind.

Karin Hofmann
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