Grün-As

Neue Gesetze

Für die Kennzeichnung von Aromen in Lebensmitteln gelten ab dem 20. Januar 2011 neue Regeln: Der Begriff »natürliches Aroma« darf nur verwendet werden, wenn die Substanz, die das Aroma ausmacht, vollständig natürlichen Ursprungs ist. Wird zusätzlich ein Ausgangsstoff für das Aroma genannt - etwa »natürliches Pfirsich-Aroma« - so ist das nur dann erlaubt, wenn mindestens 95 Prozent des Aromas aus Pfirsich stammen. Die restlichen fünf Prozent können Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe aus anderer Quelle sein.

Wer Geld an fremden Bankenautomaten abhebt, wird ab dem 15. Januar 2011 vor der Auszahlung erfahren, wie viele Gebühren dafür anfallen. Sind sie zu hoch, kann man den Vorgang abbrechen, ohne dass Kosten anfallen. Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen steigt auf 100.000 Euro. Außerdem verkürzt sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf maximal 30 Arbeitstage. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung. Die Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht.

Seit 1. Dezember 2010 ist der Grundwehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst seit dem 1. Juli 2010 angetreten haben. Auf freiwilliger Basis können sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst verlängert werden. Zum 3. Januar 2011 werden junge Männer letztmalig einberufen. Denn schon ab 1. März 2011 verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf. Ab 1. Juli 2011 ist ein freiwilliger Wehrdienst für Männer und Frauen geplant.

Gemeingefährliche Gewalttäter können weiter eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben. Und zwar dann, wenn von ihnen weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt im Osten von 4.650 auf 4.800 Euro. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich ab 2011 geringfügig von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.

Autofahrer

Wer seit dem 4. Dezember 2010 bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Reifen sollen 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig werden. Bereits seit Oktober 2010 können deutsche Autofahrer, die im EU-Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, zu Hause belangt werden. Bußgelder ab 70 Euro, die von ausländischen Behörden verhängt sind, werden nun auch in Deutschland eingezogen, wenn der Bescheid in deutscher Sprache verfasst ist.

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand, kann man aber. Ab dieses Jahr gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Diese enthält einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Bis zu drei Fahrzeuge dürfen ab diesem Jahr unter einem Wechselkennzeichen laufen. Geführt werden darf das Zeichen zur gleichen Zeit immer nur an jeweils einem Fahrzeug.

Jugendliche können nun ab 17 Jahren einen Führerschein fürs Auto machen, allerdings ist das Autofahren bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit. Der erwachsene Begleiter muß in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein, mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Info: Bundesregierung

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