Neue Gesetze (2)
Grundsicherung und Arbeitsmarkt
Jeden Monat erhalten Hartz-IV-Empfänger künftig:
- Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene: 364 Euro
- Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft): 328 Euro
- erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben: 291 Euro
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 287 Euro
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 251 Euro
- Kinder unter sechs Jahren: 215 Euro
Jedem unter 25-Jährigen vermitteln die Arbeitsagenturen innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitslosmeldung einen geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit. Alleinerziehende, die eine Arbeit suchen, bekommen von der Arbeitsagentur beziehungsweise vom Jobcenter Unterstützung angeboten, wie sie an einen Kinderbetreuungsplatz kommen können. Für ältere Beschäftigte fördern die Arbeitsagenturen in kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Weiterbildung, vergeben einen Eingliederungszuschuss beziehungsweise fördern die Entgeltsicherung.
Ältere Menschen sollen künftig bessere Aussichten haben, bis zum 67. Lebensjahr beschäftigt zu bleiben oder wieder in existenzsichernde Beschäftigung eingegliedert zu werden. Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" zeigt: Es ist mit geeigneter Weiterbildung möglich, auch mit über 50 Jahren noch Kompetenzen auszuweiten und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Arbeitsagenturen vermitteln Maßnahmen zur Weiterbildung und unterstützen sie finanziell. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die Ende 2010 auslaufen sollte, gilt weiter. Damit können sich Selbstständige und Auslandsbeschäftigte auch 2011 freiwillig für den Fall der Arbeitslosigkeit absichern.
Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen können von den Arbeitsagenturen bis Ende 2013 gefördert werden, um sich beruflich zu orientieren. Dazu bieten die Arbeitsagenturen spezielle Berufsorientierungskurse an. Einkommen bis 1.200 Euro aus Ferienjobs können Jugendliche behalten, ohne dass ihre Sozialleistungen gekürzt werden. Das ist auch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Diese Regelung soll junge Menschen dazu motivieren, durch eigene Arbeitsleistung ein Einkommen zu erzielen.
Familie und Gesundheit
Die grundlegende Struktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Folgendes ändert sich: Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent. Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben erhalten. Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet. Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 1. Januar 2011 auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise angehoben. Versicherte zahlen wieder 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Der Beitragssatz steigt damit insgesamt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der neue Sozialausgleich zum Zusatzbeitrag greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Versicherte hat dann Anspruch auf Ermäßigung seines Zusatzbeitrags.
Steuern
Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011. Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen somit künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.
Ledige, die 2011 erstmals ein Ausbildungsverhältnis beginnen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Sie müssen ihrem Arbeitgeber lediglich die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Konfessionszugehörigkeit mitteilen und schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres 2011 nehmen Sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung mit. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese (unabhängig vom Gültigkeitsbeginn) auch 2011 weiter.
Achtung: Änderungen der Steuerklasse und Kinderfreibeträge! Weichen diese Eintragungen - beispielsweise wegen Ehescheidung oder Berufsbeginn des Kindes - von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die Eintragungen umgehend vom Finanzamt ändern lassen. Um Steuernachzahlungen für 2011 zu vermeiden, können Sie die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragen. Beispiel: geringere Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wegen Wechsel des Wohnorts.
Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.
Info: Bundesregierung