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Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Polizeibericht

Exitus im Asylbewerberheim

Am frühen Morgendes 5. März wurde gegen 8.00 Uhr auf dem Gelände des Asylbewerberheims in der Liliensteinstraße ein Toter aufgefunden. Die Polizei hat sofort die notwendigen und erforderlichen polizeilichen Maßnahmen eingeleitet. Der Notarzt war ebenfalls vor Ort. Ein Rechtsmediziner wurde hinzugezogen.

Die Kriminalpolizei hat den Ereignisort übernommen und Kriminaltechniker haben umfangreiche kriminaltechnische Arbeiten durchgeführt. Die Identität des Toten ist weiterhin unklar. Bisher kann nur gesagt werden, dass der Mann etwa 30 Jahre alt war. Die Todesursache ist ebenfalls noch nicht geklärt. Die Leiche wurde in die Rechtsmedizin überstellt. Die Ergebnisse der Obduktion müssen abgewartet werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zum Hergang des Geschehens dauern an.

Fangeisen

Ein Fuchs verfing sich an der Horburger Straße (Schönauer Lachen) in einem Fangeisen, dessen Verwendung seit dem 01.01.1995 in der EU verboten ist Ein Unbekannter hatte dieses am Zaun einer Grundstücksgrenze, hin zu einem Feld aufgestellt. Erst eine Frau (47), die mit ihren Hunden am 4. März gegen 13.00 Uhr auf dem Feld spazieren, ging entdeckte den Fuchs.

Die Hunde waren ihrem Jagdinstinkt gefolgt und zum Zaun gerannt, hinter dem der schwer verwundete Fuchs - vom Eisen festgehalten - lag. Sie bellten solange, bis die 47-Jährige nachsah und das Unglück des Rotpelzes erblickte. Aufgrund der schweren Verletzungen konnte er nur noch von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden.

Jetzt ermittelt die Polizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und die Tellereisenverordnung und richtet dabei besonderes Augenmerk darauf, durch wen das Fangeisen aufgestellt wurde. Bürger, die Hinweise zum Aufsteller des Tellereisens geben können, werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier Südwest, Ratzelstraße 222, in 04207 Leipzig, Tel. (0341) 9460-0 zu melden.

Kollision

Wegen mehrerer Vergehen hat sich ein 31-jähriger Leipziger zu verantworten. Der Fahrer eines Pkw Opel Astra war, am 2. März gegen 23.25 Uhr, Polizeibeamten aufgefallen, weil er mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs war. Die Aufforderung zum Anhalten ignorierte er. Stattdessen gab er Gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Ratzelstraße stadteinwärts. Als er nach links in die Amorbacher Straße abbog, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem Verkehrszeichen und einer Grundstücksmauer.

Die Beamten unterzogen den Mann einer Kontrolle. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem stand er unter Einfluss von Betäubungsmitteln (Crystal). Am Auto befanden sich entstempelte Kennzeichen, die zu einem Opel Vectra gehörten. Die TÜV-Plakette und ebenso das Sachsenwappen waren gefälscht. Das Fahrzeug ist nicht pflichtversichert.

Am Verkehrszeichen, der Mauer und am Pkw entstand Schaden in Höhe von ca. 7.500 Euro. Gegen den 31-Jährigen wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Drogeneinfluss ermittelt.

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